Der Kauf einer Funk-Türglocke wurde für eine Frau aus dem nördlichen Burgenland zu einer ziemlich langen Geschichte. Denn das erste in einem Baumarkt erworbene Gerät war defekt. Also machte sich die Kundin wieder auf den Weg, um die Klingel umzutauschen.
"Kaputte Geräte wieder einsortiert"
Als sie im Geschäft darauf bestand, die Glocke gleich auszuprobieren, war auch diese defekt. Ebenso alle weiteren in dem Regal. "Ich verließ den Baumarkt ohne Ware. Aber als ich mich umdrehte, sah ich, wie alle kaputten Geräte wieder einsortiert wurden", so die Kundin.
Ein Mitarbeiter des Baumarktes, den sie auf den Vorfall ansprach, versicherte ihr, dass später alle Klingeln ausgetauscht würden. "Wenn es um geringe Summen geht, kommt es leider immer wieder vor, dass die Rechte der Konsumenten nicht gewahrt
werden", weiß AK-Expertin Eva Schreiber. Sie empfiehlt Betroffenen, auch bei günstigen Artikeln nicht nachzugeben.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
Symbolbild
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