Gezerre um Baby J.
Verkauftes Kind kommt in staatliche Obhut
Der Fall sorgt seit Tagen in Belgien und den Niederlanden für Aufsehen. Die 22 und 24 Jahre alten Eltern von Baby J., wie der Kleine von den Medien getauft wurde, hatten bereits ein Kind, als die junge Frau wieder schwanger wurde. Ein weiteres konnten sie sich eigenen Angaben zufolge nicht leisten, eine Abtreibung kam aber nicht infrage. Deshalb wurde die Idee geboren, das Kind übers Internet an ein kinderloses Paar zu verkaufen.
Ein Paar aus den Niederlanden, das unbedingt ein Kind wollte, meldete sich bei den leiblichen Eltern aus dem belgischen Gent und zahlte zwischen 5.000 und 10.000 Euro für das Neugeborene. Einen Tag nach seiner Geburt im Juli übergab die Mutter das Kind an seine neuen Eltern, diese meldeten das Kind unter ihrem Namen im Rathaus von Gent an und reisten mit ihm in die Niederlande.
Jetzt wird es zu Pflegeeltern gebracht. Der übrigens blinde Richter begründet seine Entscheidung damit, dass das Paar Jayden widerrechtlich aus dem Ausland geholt und in seine Familie integriert habe. Der Kinderschutzrat der Niederlande begrüßt die Entscheidung, denn es sei gefährlich, wenn dem Buben seine wahre Identität vorenthalten würde.
Die Staatsanwaltschaft in Gent ermittelt gegen die leiblichen Eltern wegen „Kindesunterschiebung“, nicht wegen des Verkaufs des Kindes, was keine Straftat darstellt. Dem Paar droht eine Haftstrafe von Jahren. Auch gegen die beiden 26 Jahre alten Niederländer wird ermittelt.
Anwalt Christof Marchand, der die leiblichen Eltern des Buben vertritt, sagte gegenüber dem flämischen Fernsehsender VTM, dass die beiden ihre Handlung zutiefst bedauern würden und ihren Sohn zurück wollen.
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