Gezerre um Baby J.

Verkauftes Kind kommt in staatliche Obhut

Ausland
29.11.2008 08:12
Das belgische Baby, das ein niederländisches Ehepaar im Internet gekauft hatte, kommt in staatliche Obhut. Der Verkauf habe internationales Adoptionsrecht verletzt, urteilte der zuständige Richter Willem Miltenburg (Foto oben) in Zwolle und verfügte, dass der fast fünf Monate alte Jayden nicht bei seinen „Eltern“ bleiben darf, sondern zu Pflegeeltern gebracht wird. Inzwischen haben sich aber auch die leiblichen Eltern besonnen und wollen ihr Kind trotz der finanziellen Belastung zurück.

Der Fall sorgt seit Tagen in Belgien und den Niederlanden für Aufsehen. Die 22 und 24 Jahre alten Eltern von Baby J., wie der Kleine von den Medien getauft wurde, hatten bereits ein Kind, als die junge Frau wieder schwanger wurde. Ein weiteres konnten sie sich eigenen Angaben zufolge nicht leisten, eine Abtreibung kam aber nicht infrage. Deshalb wurde die Idee geboren, das Kind übers Internet an ein kinderloses Paar zu verkaufen. 

Ein Paar aus den Niederlanden, das unbedingt ein Kind wollte, meldete sich bei den leiblichen Eltern aus dem belgischen Gent und zahlte zwischen 5.000 und 10.000 Euro für das Neugeborene. Einen Tag nach seiner Geburt im Juli übergab die Mutter das Kind an seine neuen Eltern, diese meldeten das Kind unter ihrem Namen im Rathaus von Gent an und reisten mit ihm in die Niederlande.

Jetzt wird es zu Pflegeeltern gebracht. Der übrigens blinde Richter begründet seine Entscheidung damit, dass das Paar Jayden widerrechtlich aus dem Ausland geholt und in seine Familie integriert habe. Der Kinderschutzrat der Niederlande begrüßt die Entscheidung, denn es sei gefährlich, wenn dem Buben seine wahre Identität vorenthalten würde.

Die Staatsanwaltschaft in Gent ermittelt gegen die leiblichen Eltern wegen „Kindesunterschiebung“, nicht wegen des Verkaufs des Kindes, was keine Straftat darstellt. Dem Paar droht eine Haftstrafe von Jahren. Auch gegen die beiden 26 Jahre alten Niederländer wird ermittelt.

Anwalt Christof Marchand, der die leiblichen Eltern des Buben vertritt, sagte gegenüber dem flämischen Fernsehsender VTM, dass die beiden ihre Handlung zutiefst bedauern würden und ihren Sohn zurück wollen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Ausland
29.11.2008 08:12
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung