„Wir konnten die Nähe und die tägliche Erinnerung an den Folterkeller nicht mehr ertragen. Deshalb wollen wir nichts als weg von hier, um mit unseren Kindern woanders einen Neustart zu beginnen“, das sagten Nachbarn - wie berichtet -, bevor sie aus der Amstettener Ybbsstraße weggezogen sind. Mittlerweile aber hofft Josef F., der derzeit wohl unbeliebteste Insasse des St. Pöltner Gefangenenhauses, die leer stehenden Wohnungen im Horror-Haus erneut vermieten zu können.
Die Kellerabteile darf F. allerdings nicht vermieten, denn diese werden bis zur Verhandlung elektronisch gesichert bleiben. Beim zweiten Vertreter handelt es sich übrigens um Dr. Karl Bernhauser, einstiger Anwalt der „schwarzen Witwe“ Elfriede Blauensteiner, der F. in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit beraten soll.
Anklage wegen Mord und Sklaverei?
Die Anklageschrift gegen den verdächtigen Horror-Vater soll bis Mitte Oktober fertig sein und der Prozess noch heuer beginnen. Ob F. auch wegen Mordes und Sklaverei angeklagt wird, ist noch offen. Ein neonatologisches Gutachten bestätigte nämlich, dass der Tod eines im Keller geborenen Zwillingsbabys abwendbar gewesen wäre. Bei richtiger ärztlicher Hilfe wäre der wenige Tage alte Säugling - dessen Leiche F. im Ofen verbrannt haben soll - zu retten gewesen.
Von Christoph Matzl und Peter Grotter, KronenZeitung
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