Wer hat die Mozartkugel erfunden und welche ist tatsächlich das „Original“? Genau um diese Frage haben sich schon mehrmals Gerichtsverfahren gedreht. Und diese gehen nun in eine weitere Runde, denn: Gegen Café-Konditorei Fürst wurde nun eine einstweilige Verfügung erwirkt ...
Dabei hat die Confiserie Holzermayr am Landesgericht Salzburg durchgesetzt, dass Fürst ausschließlich Fürst seine Mozartkugeln als „original“ bezeichnen darf. Fürst geht hier davon aus, dass Konditor Paul Fürst 1890 die Süßigkeit erfunden habe – und die Mozartkugeln auch heute noch nach dem Originalrezept hergestellt werden.
Deshalb berufen sich die Konditoren auch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1996. Dass damit aber nur eine Mozartkugel die Bezeichnung „original“ tragen darf, scheint damals allerdings nicht ausreichend festgelegt worden zu sein.
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