Gesetz beschlossen

Aus für Strich in Wohngebieten – Strafen für Freier

Wien
30.06.2011 16:38
Jetzt ist es durch, der Landtag hat das neue Prostitutionsgesetz am Donnerstag beschlossen - der Straßenstrich wird nicht generell verboten, jedoch aus Wohngebieten verbannt. Freier, die das Verbot missachten, können mit bis zu 500 Euro bestraft werden. Wer ein Bordell eröffnet, muss eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen.

Die Stadt will den Straßenstrich in Industriezonen abdrängen, weg von den belebten Gegenden. Besonders im 15. und 2. Bezirk leiden Anrainer massiv unter Freiern und Liebesdienerinnen (Lärm, Schmutz). Ob das Gesetz Abhilfe schafft, wird sich ab November zeigen. Dann tritt es in Kraft, FP und VP sind skeptisch. 

Für sie ist der Begriff "Wohngebiet" zu ungenau. Dirnen könnten dann sogar am Ring oder am Heldenplatz anbahnen, so die VP. "Ausgeschlossen", meint Stadträtin Frauenberger und verweist auf die Widmung. Übrigens: Auch in Kleingärten, Öffis, Parks oder auf Friedhöfen ist Sex gegen Geld verboten.

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