Den Organisationen der Nächstenhilfe gehen die Freiwilligen aus. Da könnte der Gesetzgeber ein wenig nachhelfen. Für die Zulassung zum Medizinstudium sollte zukünftig auch das soziale Verhalten des Aufnahmewilligen eine Rolle spielen. Taten sind aussagekräftiger als ein schriftlicher Test in großen Hallen. Bei Hilfsorganisationen, wie etwa dem Roten Kreuz oder dem Samariterbund, ist freiwillige Mitarbeit schon vor dem Maturaalter möglich. Die damit verbundene Erste-Hilfe-Ausbildung kann den zukünftigen Ärzten nur zum Vorteil gereichen. Achtung! Nicht der Zivildienst, sondern freiwillige Mitarbeit muss gewürdigt werden. Eine noch festzulegende Anzahl von geleisteten Rettungseinsätzen sollte für den Aufnahmetest Punkte bringen. Weiterer Vorschlag: Wer das „Freiwillige Sozialjahr“ (beim Roten Kreuz in Ausnahmefällen ab 17 Jahren möglich) hinter sich gebracht hat, darf die Überholspur in Anspruch nehmen: Eintritt ins Medizinstudium ohne Aufnahmeprüfung.
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