In den Fragen seines Anwalts an Gutachter Fritz Kleiner werde doch ständig auf diesen OeNB-Bericht Bezug genommen, meinte die Richterin zum Angeklagten: "Sie bringen mich ja auf diese Dinge." "Ich nehme nicht darauf Bezug, sondern mein Verteidiger", entgegnete Elsner. Die Nationalbank sei ja "nur Prüfer" gewesen, relevant für die Bank sei das Schreiben des Finanzministeriums, also der Bankenaufsicht, meinte Elsner. Er wisse nicht einmal, ob er damals den Bericht der Nationalbank überhaupt gelesen habe oder nicht.
"Gewaltige Fehler von den Prüfern"
"Es hat nur zu interessieren, was das Finanzministerium zum Ausdruck gebracht hat - es waren ja offenbar gewaltige Fehler von den Prüfern", sagte Elsner. "Wo steht drinnen, dass da Fehler der Prüfer waren?", hakte die Richterin nach. Das Finanzministerium habe doch offenbar den Widerspruch der Bank akzeptiert, man könne ja den Finanzminister des Jahres 1994 dazu befragen, Ferdinand Lacina, schlug Elsner vor. Die Nationalbank sei ja nur ein "Hilfsorgan" der Bankenaufsicht.
Sicherheiten für Kredite nicht wirksam?
Stein des Anstoßes waren Passagen im Notenbank-Bericht zur Besicherung der Kredite. Darin hielten die Prüfer fest, dass die Wertpapiere "entgegen der Aussagen der BAWAG" nicht verpfändet gewesen seien, ein Durchgriffsrecht sei trotz mehrfach festgestellter Vertragsverletzungen nie ausgeübt worden. Dies würde bedeuten, dass die von der BAWAG als Sicherheiten für die Milliarden-Schilling-Kredite an Flöttl jun. angegebenen Verpfändungen nicht wirksam waren.
Vonseiten der Elsner-Verteidigung wurde die Ladung eines neuen Zeugen beantragt: Der frühere BAWAG-Vorstand Gerhard Partik, der innerhalb des Vorstands für die Sondergeschäfte mit Wolfgang Flöttl in der Karibik-1-Phase (bis 1994) zuständig war, solle als Zeuge gehört werden. Da Walter Flöttl, der damalige BAWAG-Generaldirektor, nicht als Zeuge gehört werden wolle, solle Partik im Zeugenstand Auskunft geben. Gerhard Partik ging Ende Mai 1995 in Pension.
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