Teurer als Haft

New Jersey schafft Todesstrafe ab

Ausland
14.12.2007 15:03
Im US-Staat New Jersey wird die Todesstrafe abgeschafft. Drei Tage nach dem Senat stimmte am Donnerstag auch das Abgeordnetenhaus für die Justizreform. Mit 44 zu 36 Stimmen billigte das Parlament am Donnerstag ein Gesetz, das die Todesstrafe durch eine lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Begnadigung ersetzt. Als Grundlage für die Abstimmung diente ein Bericht, aus dem hervorgeht, dass die Todesstrafe teurer als eine lebenslängliche Haft ist und als Abschreckungsmaßnahme Morde nicht verhindert. Außerdem bestehe das Risiko, eine unschuldige Person hinzurichten.

New Jersey ist damit der erste US-Staat seit über 40 Jahren, der die Todesstrafe in seinen Grenzen verbietet. Zurzeit haben 13 der 50 US-Staaten ein Strafrecht ohne Todesstrafe.

Eine Kommission des US-Staats kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung auf Mörder habe. Sie enthalte zudem das Risiko, Unschuldige zu töten, und sei auch teurer als lebenslange Haft. Aufseiten der Republikaner gab es aber bis zuletzt heftigen Widerstand gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Der Abgeordnete Richard Merkt sprach nach der Abstimmung von einem "Sieg für Mörder und Vergewaltiger". Dagegen begrüßte die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international den Schritt und hofft auf eine Signalwirkung für andere Staaten.

Die Entscheidung bedeutet ein Ende der jahrelangen Ungewissheit für acht Männer in den Gefängnissen von New Jersey, die zum Tode verurteilt wurden. Einer von ihnen ist Robert O. Marshall (siehe Video oben), er saß 18 Jahre lang im Todestrakt.

New Jersey hatte die Todesstrafe erst 1982 wieder eingeführt - sechs Jahre nachdem der Oberste Gerichtshof in Washington Hinrichtungen für zulässig erklärt hatte. Dennoch wurde schon seit 1963 niemand mehr in New Jersey hingerichtet.

Die letzten US-Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, waren 1965 Iowa und West Virginia. Die letzte Hinrichtung in den USA fand am 25. September in Texas statt. Seitdem wurde keine Todesstrafe mehr vollstreckt, weil die Justizbehörden auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts warten, das über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit tödlicher Injektionen zu urteilen hat. Gegner der Todesstrafe machen geltend, dass diese Art der Hinrichtung gegen das Verfassungsverbot einer grausamen und unüblichen Bestrafung verstößt.

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