„Es gibt ganz klar definierte Regeln, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf, mit Abstufungen nach der Schwere der Arbeit - das gilt aber alles nur, wenn eine Klimaanlage installiert ist“, erklärt die Vöcklabrucker Arbeitsinspektorin Irene Birgmann die groteske Verordnung. Schwitzende Arbeitnehmer könnten sich zwar beschweren, aber es gäbe eine Reihe an Ausnahmen, sodass man kaum etwas erreichen wird: „Das ist auch zum Schutz der Arbeitgeber, denn wenn jemand in einer Gießerei oder Bäckerei arbeitet, ist es kaum möglich, die normalen Werte - beispielsweise für leichte Arbeit zwischen 19 und 25 Grad – einzuhalten“, so Birgmann.
Davon können die Verkäuferinnen in der Bäckerei Resch in Linz ein Lied singen: „Es wird etwa 35 Grad haben, wir schwitzen schon sehr, aber ohne Ofen geht´s natürlich nicht“, ist Ulrike Klambauer tapfer. Pflicht ist aber, Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Foto: Markus Wenzel
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