Keine Förderung

Bach unterm Haus kostet Eigentümerin 60.000 Euro

Ombudsfrau
20.04.2017 10:30

Ein außergewöhnliches Problem hat Irene F. aus Niederösterreich. Unter ihrem 2007 gekauften Haus fließt ein Bach, dessen Verbauung nun saniert werden muss. Die Renovierungskosten von 60.000 Euro muss die Niederösterreicherin aus der eigenen Tasche zahlen. Eine Chance auf eine Förderung hat sie nicht…

Als Irene F. die Liegenschaft in Raabs an der Thaya (NÖ) kaufte, wusste sie nicht, dass unter ihrem neuen Haus der Statzenbach fließt. Ein Bach, der vollständig verbaut ist. Und genau diese Verbauung, die das Grundstück von Frau F. betrifft, ist mittlerweile sanierungsbedürftig. Deshalb erhielt die Leserin im Mai 2016 von der Gemeinde per Bescheid den Auftrag, eine Renovierung innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Die Kosten dafür wurden laut Frau F. auf bis zu 60.000 Euro geschätzt. "Weil ich so viel Geld aber nicht habe, konnte ich den Auftrag nicht erfüllen und erhielt eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1100 Euro", so die verzweifelte Niederösterreicherin.

Chance auf eine Förderung gibt es keine. Auch eine Enteignung des Bachstücks, sodass die öffentliche Hand für die Sanierung zuständige wäre, ist nicht möglich. "Einer meiner Nachbarn hat mir jedoch erzählt, der Bach auf seinem Grundstück sei 1981 enteignet worden. Deshalb habe ich bei der Gemeinde einen entsprechenden Antrag gestellt, der abgelehnt wurde" so Frau F. weiter.

Sanierung sei "reine private Angelegenheit"
Der Bürgermeister von Raabs an der Thaya teilte der Ombudsfrau mit, dass der Sanierungsauftrag an Frau F. erging, weil sich eine schadhafte Überplattung des Statzenbaches auf ihrem Grundstück befinde. Das sei eine rein private Angelegenheit. Auch an einen weiteren Nachbarn sei ein solcher Auftrag ergangen. Dieser habe die Kosten zur Gänze selbst getragen.

Die Leserin konnte mittlerweile zwar eine einjährige Fristverlängerung für den Bauauftrag erreichen. Das Problem hat sich also nur verschoben. Und leider gilt in diesem Fall auch für Frau F.: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

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