Blutiger Einsatz

Beslan-Geiseldrama: Gericht verurteilt Russland

Ausland
13.04.2017 12:30

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der blutigen Beendigung des Geiseldramas von Beslan im Jahr 2004 verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag 409 Klägern, darunter Überlebende und Angehörige von Opfern des Einsatzes der Sicherheitskräfte, recht. Sie erhalten nun Schmerzensgeld zwischen 5000 und 30.000 Euro, insgesamt rund drei Millionen Euro. Moskau reagierte empört und will das Urteil anfechten.

"Für ein Land, das angegriffen wurde, sind diese Formulierungen absolut inakzeptabel", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag in Moskau. "Wir können mit so einer Formulierung nicht einverstanden sein", bekundete er den Unmut der russischen Führung.

Schüler und Lehrer tagelang als Geiseln gehalten
Am 1. September 2004 hatte ein protschetschenisches Kommando aus drei Dutzend Rebellen eine Volksschule in Beslan in der Kaukasusrepublik Nordossetien überfallen und rund 1200 Menschen mehrere Tage als Geiseln gehalten. Bei der Erstürmung der Schule durch die russischen Sicherheitskräfte am 3. September wurden 331 Menschen getötet, unter ihnen 186 Kinder. 750 weitere Menschen wurden verletzt.

Laut offizieller russischer Darstellung hatten die Rebellen vor der Erstürmung mehrere Sprengsätze gezündet. Augenzeugen berichteten hingegen, es seien Sprengsätze "außerhalb" der Schule gezündet worden.

Die Beschwerdeführer warfen Russland vor, trotz des bekannten Risikos den Ansturm auf die Schule angeordnet zu haben. Der Einsatz sei zudem weder sorgfältig vorbereitet noch ausreichend kontrolliert worden. Damit habe es der russische Staat versäumt, das Leben der Geiseln zu schützen. Außerdem kritisierten die Kläger die Ermittlungen über die Verantwortlichen des Militäreinsatzes als unzureichend.

EGMR: Gewalteinsatz war "unverhältnismäßig"
Der Straßburger Gerichtshof räumte zwar ein, Russland habe angesichts der unnachgiebigen Haltung der Geiselnehmer vor einer schwierigen Entscheidung gestanden. Die bei der Erstürmung der Schule angewandte Gewalt sei jedoch "unverhältnismäßig" gewesen. Bei der Vorbereitung und der Kontrolle des Einsatzes habe es zudem "schwere Versäumnisse" gegeben.

Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

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