Bei Geldspende

Bank verrechnete Gebühren zu Lasten der Opfer

Kärnten
22.09.2016 17:15

Als er 330 Euro mittels Zahlschein auf ein Spendenkonto zugunsten der Opfer der Naturkatastrophe von Afritz einzahlte, musste ein Radentheiner feststellen, dass ihm die Bank 4,70 Euro an Gebühren abzog. Diese Maßnahme sei laut Arbeiterkammer rechtlich zwar gedeckt, moralisch jedoch untragbar.

"Sie nehmen armen Leuten das Geld weg!", sagte Ludwig S. aus Radenthein zu einem Bankangestellten, als er diese Woche 330 Euro mittels Bareinzahlung auf ein Spendenkonto zugunsten der Opfer von Afritz überwies und das Institut dafür 4,70 Euro verrechnete.

"Letztlich habe ich die Gebühr extra bezahlt", so der Pensionist, der eigens für diese Spende ein Goldstück eingetauscht hatte: "Ob Feuerwehr, Bundesheer, Medien oder Bürger - alle helfen den Afritzern. Doch eine Bank agiert derartig dreist, dass sie bei einer Spende Geld abzieht."

So sieht das auch AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer: "Obwohl rechtlich gedeckt, verlangt der Großteil unserer Banken bei Spenden keine Manipulationsgebühr. Jedoch gibt es immer wieder traurige Ausnahmen, die moralisch keineswegs gerechtfertigt sind. Daher sollte der Herr in jedem Fall die Gebühren rückerstattet bekommen."

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