Ohr-Beißer
Mann beißt Zechkumpanen ins Ohr
Bei dem ungewöhnlichen Vorfall an einem Treffpunkt für Trinker hatte ein 64 Jahre alter Zechgenosse 90 Prozent seiner Ohrmuschel verloren. Ein jüngerer Mann büßte sein Ohrläppchen ein. Vorausgegangen war ein Streit um die Freundin und heutige Verlobte des Angeklagten.
Der frühere Orthopädietechniker hatte die Tat vom April 2004 zwar zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen. Er selber sei Opfer eines Angriffs seiner Kumpel und von mit Knüppeln bewaffneter Ausländer gewesen. Das Gericht fand diese Darstellung jedoch abwegig und hielt sich an die "glaubhaften Aussagen" der Opfer. Der 64-Jährige hatte nicht einmal Anzeige erstattet. "Das Ohr ist halt weg, da kann man nichts machen", sagte der Arbeitslose.
Weil der Angeklagte damals stark angetrunken war, ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Eine Bewährungsstrafe sei aber nicht möglich gewesen, weil der Mann wegen Gewalttätigkeiten schon mehrere Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht habe, hieß es zur Begründung.
Symbolbild







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