12.000 geprellte Anleger, ein Schaden von rund einer halben Milliarde Euro: Noch vor der Hypo hat der AvW-Skandal Kärnten erschüttert. Einzig an einem mittlerweile im Wettkampfruhestand befindlichen bekannten Profi-Sportler dürfte das alles vorübergegangen sein.
Denn er merkte erst nach Jahren, dass er und seine Frau mit 530.000 Euro in AvW-Genussscheine investiert hatten. Und diese mittlerweile natürlich wertlos sind. Also klagte das überraschte Ehepaar jene Bank, die ihnen die AvW-Papiere verkauft hatte.
Ohne Erfolg, wie der Oberste Gerichtshof die erste Einschätzung von der Klagenfurter Richterin Daniela Bliem bestätigt hat: Die Klage kam viel zu spät. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als Medien fast täglich über Hausdurchsuchungen und Betrugsvorwürfe gegen Auer Welsbach berichteten, hätten AvW-Anleger sich rechtzeitig um ihre Ansprüche kümmern müssen.
Die Nachrichten zu verfolgen und binnen der dreijährigen Verjährungsfrist dann auch entsprechend zu reagieren, sei jedem zumutbar, schlussfolgern die Richter.
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