Ehrenmord-Prozess

Neun Jahre Haft für türkischen “Ehrenmord”

Ausland
13.04.2006 16:01
Ein Berliner Türke, der seine Schwester im Namen der "Familienehre" erschossen hat, ist zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Seine beiden mitangeklagten älteren Brüder wurden wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.

Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 18-Jährige seine 23-jährige Schwester Hatun Sürücü am 7. Februar 2005 mit drei Schüssen in den Kopf getötet hat. Nach Ansicht der Richter musste die junge Frau, Mutter eines kleinen Sohnes, sterben, weil der Täter den westlichen Lebensstil seiner Schwester ablehnte, die auch das muslimische Kopftuch abgelegt hatte.

Ungeklärt blieb laut Gericht, ob die Familie den Entschluss zur Tötung gemeinschaftlich fasste. Der inzwischen 20-Jährige Mann hatte die Tat gleich zu Beginn des Prozesses gestanden. Das Gericht sprach von einer "unfassbaren Dimension" der Tat. "Die lebenslustige, junge Frau wurde Opfer, weil sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt - dafür wurde sie erschossen von ihrem Bruder und das alles mitten unter uns", sagte der Vorsitzende Richter Michael Degreif. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren.

Trennung nach Zwangsverheiratung
Der Fall hatte Entsetzen hervorgerufen und eine Debatte über Zwangsehen und Parallelwelten von Ausländern ausgelöst. Die in Deutschland geborene junge Frau hatte sich nach einer Zwangsverheiratung in der Türkei von ihrem Mann getrennt und nach der Rückkehr nach Berlin ein eigenständiges Leben mit ihrem Sohn begonnen.

Hatun Sürücü sei aber auch eine einsame Frau gewesen, die den Kontakt zu ihrer Familie wieder herstellen wollte, sagte der Richter. Hier liege die besondere Tragik des Falles. Durch die Annäherung der Schwester habe sich bei dem jüngeren Bruder der Druck verstärkt, dies zu verhindern.

Innensenator fordert Familie Sürücü zur Ausreise auf
Nach dem ersten Urteilsspruch im so genannten Ehrenmord-Prozess hat Berlins Innensenator Ehrhart Körting sich zufrieden geäußert. "Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass es sich um ein feiges Verbrechen gegenüber der eigenen Schwester handelt und nicht um etwas, was mit Ehre zu tun hat", sagte Körting.

Zugleich forderte Körting die türkische Familie indirekt zum Verlassen Deutschlands auf. Das Verfahren habe aufgezeigt, "dass es sich hier um eine scheinintegrierte Familie gehandelt hat, die offensichtlich mit ihren Wertvorstellungen in Deutschland mit den meisten Familienmitgliedern noch nicht angekommen ist". Dies sei auch im Verhalten der drei Brüder während des Prozesses zum Ausdruck gekommen. "Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und die Bundesrepublik Deutschland verlassen."

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