Immer mehr Persönlichkeiten lassen sich Beschimpfungen im Netz nicht mehr gefallen. Am Donnerstag war es Ö3-Astrologin Gerda Rogers, die gegen einen Hass-Poster vor Gericht zog. Mittlerweile gibt es so viele Privatanklagen, dass die Politik gefordert ist, das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz zu verbessern – sonst stoßen die ohnehin überlasteten Landesgerichte bald an ihre Grenzen.
Heinz-Christian Strache, Sebastian Bohrn Mena oder der „Crazy Cheese“-Gründer – Privatanklagen nach dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz boomen und binden Ressourcen in den Landesgerichten.
Immer mehr Persönlichkeiten wehren sich gegen Beschimpfungen in den Sozialen Medien. Am Donnerstag klagte Ö3-Astrologin Gerda Rogers einen Hass-Poster an. Der vorbestrafte Mann hatte unter einem Seitenblicke-Posting „Ein Lügner mit ihren Toy Boy“ (sic) getextet. Ein Abmahnschreiben hat der Wiener ignoriert, weshalb es zur Privatanklage wegen übler Nachrede kam.
Derartige Persönlichkeitsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte.

Anwalt Oliver Scherbaum
Bild: Isabel Abel
„Kann ich für sowas ins Gefängnis?“, fragt der sichtbar beschämte Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. „Theoretisch ja“, antwortet Richter Stefan Apostol, „der Strafrahmen liegt bei bis zu zwei Jahren Haft.“ Eine Vorstrafe wirke erschwerend. Auch eine Fortsetzung am Zivilgericht sei möglich.
Vergleich über knapp 5000 Euro
Herr Rat legt dem Mann daher nahe, sich vielleicht doch noch mit dem Anwalt von Frau Rogers zu vergleichen. Der Versuch gelingt: Der angeklagte Mann erklärt sich bereit, die Behauptung zu unterlassen und 4909,80 Euro zu zahlen: „Es war mir eine große Lehre trotz allem“, zeigt sich der Wiener reuig.
„Derartige Persönlichkeitsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte“, sagt Rogers Anwalt Oliver Scherbaum. Weil Privatanklagen rasant zunehmen, ist aber die Politik gefragt, eine Lösung für schnellere Verfahren zu finden, zum Beispiel durch die Möglichkeit einer Diversion.
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