Kein Geschäftssinn

Frau (34) tappte blauäugig in die Schuldenfalle

Vorarlberg
05.11.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Große Träume, kleine Geldbörse: Eine Serbin (34) wollte in Dornbirn (Vorarlberg) ein Fitnessstudio übernehmen. Doch statt als Unternehmerin durchzustarten, musste sie sich nun wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten.

Ein eigenes Fitnessstudio, aber keinen Kredit in der Tasche: Der Traum einer 34-jährigen Serbin von der Selbstständigkeit hatte einen entscheidenden Haken. Trotzdem wagte sie in Dornbirn die Übernahme und landete am Ende wegen schweren Betrugs vor dem Landesgericht Feldkirch.

Dabei hatte alles so einfach geklungen: „Die Gegenseite hatte ihr die Sache damals auch ziemlich schmackhaft gemacht und gemeint, dass sich das locker ausgehen müsste“, erklärte Verteidiger Clemens Haller in der Verhandlung am Mittwoch. Zudem vertraute die Frau auf ihre Erfahrung in der Fitnessbranche.

Der große Makel: Die Bank hatte weniger Vertrauen in den Geschäftssinn der Serbin und spielte nicht mit. Wegen ihres fehlenden Aufenthaltstitels hatte sie in Österreich zudem zuvor keine Anstellung. Die erhofften Einnahmen ließen auf sich warten – und auch ihr Freund nahm keinen Kredit für das Projekt auf. Einige Tausend Euro konnte die 34-Jährige zwar aufbringen, für den Rest reichte es aber nicht. „Sie hat sich einfach verspekuliert“, so die einigermaßen nüchterne Zusammenfassung von Haller.

Rätselraten über genaue Schadenssumme
Ursprünglich stand eine Schadenssumme von 45.750 Euro im Raum. Doch in diesem Betrag steckten auch Rechtsberatungskosten, die abzuziehen sind. Weitere Berechnungen der Verteidigung machten die Sache nicht übersichtlicher. Mit dem Ergebnis, dass selbst Richterin Franziska Klammer die strafrechtlich relevante Summe nicht genau beziffern konnte: „Es ist auf alle Fälle ein Batzen Geld und über 5000 Euro“, stellte sie fest.

Nur blauäugig oder doch betrügerisch?
Doch war die Angeklagte bloß erschreckend blauäugig oder wusste sie schon bei der Übernahme, dass sie die Kosten nicht stemmen wird können? Eine Betrugsabsicht blieb fraglich. Die bislang unbescholtene Serbin übernahm die Verantwortung für ihre Fehleinschätzung, am Ende wurde das Verfahren diversionell erledigt: Die 34-Jährige muss der Überträgerin des Studios nun binnen sechs Monaten 5000 Euro zahlen und zwei Jahre ohne weiteres Delikt bleiben. Erfüllt sie die Auflagen, ist der Betrugsvorwurf strafrechtlich vom Tisch. Zivilrechtlich könnte der geplatzte Traum vom Fitnessstudio allerdings noch sehr teuer werden.

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