Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Dornbirner Immobilienentwickler F.M. Hämmerle Holding AG und seiner ehemaligen Vorständin Petra Kreuzer ist endgültig entschieden. Nach mehreren Instanzen bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch und wies eine außerordentliche Revision zurück.
Mit der Entscheidung des Oberste Gerichtshofs findet der Streit um einen umstrittenen Immobilienerwerb in Dornbirn sein rechtskräftiges Ende. Petra Kreuzer, die bis 2022 im Vorstand der F.M. Hämmerle Holding AG saß und das Unternehmen bereits vor längerer Zeit verlassen hat, hatte während ihrer damaligen Dienstzeit eine hochwertige Liegenschaft in der Jakob-von-Embs-Straße in Dornbirn erworben. Das Geschäft lief über ihr eigenes Unternehmen, die Kreuzer Immo Solution GmbH. Ihrem damaligen Arbeitgeber hatte die Vizepräsidentin der Vorarlberger Wirtschaftskammer das Objekt offenbar nicht angeboten. Nachdem das Geschäft 2023 bekannt wurde und außergerichtliche Einigungsversuche aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen scheiterten, leitete der Vorarlberger Immobilienentwickler rechtliche Schritte ein.
Erstes Urteil bereits vor zwei Jahren
Bereits im Jahr 2024 fällte das Landesgericht Feldkirch ein erstes Urteil in dieser Causa. In der Folge wies das Oberlandesgericht Innsbruck die Berufung ab und stellt fest, dass ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot gemäß dem Aktiengesetz sowie gegen die Bestimmungen des damaligen Vorstandsvertrags vorlag. Mit der aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die außerordentliche Revision von Petra Kreuzer zurückzuweisen, ist der Gerichtsentscheid nun vollumfänglich rechtskräftig. Tobias Forer Pernthaler, Vorstand der F.M. Hämmerle Holding AG, zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Verfahrens.
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