Am 12. November findet in der AK Graz der nächste Tag der Pflege statt. Pflegebedürftige Personen und Angehörige erhalten hier und in unserer wöchentlichen Kolumne, diesmal erstellt von Anika Tauschmann, AK-Expertin für Gesundheit, Pflege und Betreuung, wertvolle Fakten rund um diesen Schwerpunkt.
Seit 2018 ist es unzulässig, auf das Vermögen von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen zuzugreifen, um die Pflegekosten zu decken. Dies gilt auch für das Vermögen von Angehörigen oder Erben der zu pflegenden Person.
Leider betraf dies nie die 24-Stunden-Betreuung. Mit dem 2025 in Kraft getretenen Steirischen Pflege- und Betreuungsgesetz erhoffte man sich die völlige Abschaffung des Vermögensregresses. Leider gibt es ihn bei der 24-Stunden-Betreuung hinsichtlich des Zuschusses vom Land Steiermark immer noch. Diese Ungleichbehandlung ist bedauerlich, da generell die Pflege zu Hause die Allgemeinheit wesentlich weniger kostet und die Betroffenen auch nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Hat man den behördlichen Bescheid erhalten, nachdem der Antrag zur Kostenübernahme der Pflegeheimkosten gestellt wurde, kann man sich an die AK-Pflegeberatung wenden: 05 7799-2273.
Die AK Steiermark liefert in mehreren Veranstaltungsreihen kompakte Infos vor Ort für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige.
Bitte vormerken: Tag der Pflege
Der nächste Tag der Pflege findet am 12. November in der AK Graz statt. Anmeldung und alle Infos unter www.akstmk.at/pflegetage
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