Von 1.863 U-Häftlingen durfte zuletzt nur einer mit Fußfessel daheim bleiben. René Benko ist nun der Zweite und muss vielleicht nie mehr ins Gefängnis zurück. Ist das korrekte Rechtsprechung? Diese Frage hat Leser „Dovahkiin“ an die Community gestellt und will wissen, ob es in Österreich eine Zwei-Klassen-Justiz gibt. Wir geben die Frage gerne an Sie weiter!
„Wer vor Gericht geht, braucht drei Säcke“, sagt ein altes Sprichwort: einen voll Papier, einen voll Geld und einen voll Geduld. Böse Zungen behaupten, in Österreich reicht einer, solange er nur reichlich gefüllt ist. Gerade bei clamorosen Fällen mit Verbindungen in Politik und Wirtschaft zweifeln viele daran, dass vor dem Gesetz wirklich alle gleich sind. Wie sehen Sie das? Bei der nachfolgend verlinkten Debatte können Sie Ihre Meinung abgeben:
Was für eine Zwei-Klassen-Justiz spricht
Wer sich die besten Anwälte leisten kann, hat mehr Möglichkeiten: mehr Anträge, mehr Gutachten, mehr Rechtsmittel. Wer wenig Geld hat, kann da nicht mithalten. Bekommt dann ein prominenter Beschuldigter eine Ausnahme, die fast niemand sonst bekommt, sehen viele darin den Beweis, dass Recht auch eine Frage des Geldes und Netzwerkes ist.
Recht bleibt Recht
Die Gerichte urteilen unabhängig und müssen ihre Entscheidungen begründen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fußfessel erfüllt sind, gelten sie für jeden, egal ob prominent oder nicht. Wer bei bekannten Namen automatisch Bevorzugung vermutet, macht es sich womöglich zu leicht.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wurde im Fall Benko aus Ihrer Sicht korrekt entschieden? Haben Sie selbst schon einmal das Gefühl gehabt, dass vor Gericht mit zweierlei Maß gemessen wird? Wie könnte die Justiz verlorenes Vertrauen zurückgewinnen?
Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare!