Zwei Somalier standen wegen räuberischen Diebstahls vor dem Landesgericht Feldkirch. Zur Wahrheitsfindung trugen weder die Angeklagten noch das vermeintliche Opfer bei.
Es ist einer dieser Fälle, bei denen am Ende nichts mehr zusammenpasste. Laut Anklage sollen die beiden Beschuldigten einen Mann Ende Jänner unter dem Vorwand, Geld wechseln zu wollen, von einem Dornbirner Wettlokal in eine dunkle Seitengasse gelockt, ihm einen 100-Euro-Schein abgenommen und dabei Gewalt angewendet haben. Doch je länger verhandelt wurde, desto wirrer wurde die Geschichte. Videoaufnahmen zeigten zwar, wie die drei Männer in jener Nacht gemeinsam das Lokal verließen – die eigentliche Tat selbst blieb jedoch unsichtbar.
Richter: „Diese Geschichte kaufe ich Ihnen nicht ab“
Die Angeklagten bestritten den Raub komplett und präsentierten stattdessen eine ganz andere Version: Es habe sich um einen simplen Cannabis-Deal im Wert von gerade einmal 20 Euro gehandelt, das vermeintliche Opfer sei mit einer Zahlung in Verzug gewesen. Das mutmaßliche Opfer spielte vor Gericht generell eine sehr dubiose Rolle: Plötzlich behauptete der Mann, mit dem Zweitangeklagten befreundet zu sein – der habe sogar geschlichtet. Bei der Polizei hatte er zuvor genau diesen Mann noch schwer belastet. Richter Elias Klingseis konfrontierte ihn direkt mit den Widersprüchen und ließ sich von dem ihm aufgetischten Märchen nicht überzeugen: „Diese Geschichte kaufe ich Ihnen nicht ab.“ Der Zeuge reagierte betont locker mit „Alles gut, Bro“ – worauf der sichtlich verärgerte Richter zurückgab: „Ich bin nicht Ihr Bruder!“
Zwei Freisprüche, aber auch eine Verurteilung
Auch die Staatsanwältin ließ an der Glaubwürdigkeit des Zeugen kein gutes Haar und räumte ein, dieser habe „sicher nicht ganz die Wahrheit erzählt“ – was bei Drogengeschäften aber keine Seltenheit sei. Am Ende reichte es nicht für eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls: Freispruch für beide. Nach Ausdehnung des Strafantrages gegen den einschlägig vorbestraften Erstangeklagten wurde dieser allerdings wegen unerlaubten Suchtgiftbesitzes zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt und die Probezeit einer früheren bedingten Strafe auf fünf Jahre verlängert. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
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