Die Vorarlberger Polizei wappnet sich für das bevorstehende Halloween-Wochenende und kündigt ein konsequentes Vorgehen gegen Vandalismus an. Auch die Vorgaben des Jugendschutzes stehen im Fokus.
Rund um das kommende Halloween-Wochenende rechnet die Polizei mit der einen oder anderen Herausforderung im Ländle. Aus diesem Grund wird in der bevorstehenden Gruselnacht auch das Personal aufgestockt. Zudem stehen Spezialeinheiten sowie der Verfassungsschutz bereit.
Die Ordnungshüter betonen eindringlich, dass beschmierte Hausfassaden, zerstörte Briefkästen oder Diebstähle strafrechtliche Folgen haben und derartige Taten rigoros geahndet werden. Eltern sind dazu aufgerufen, ihre Kinder auf mögliche Konsequenzen aufmerksam zu machen.
Klare Ausgehzeiten
Besonderes Augenmerk liegt in der Halloween-Nacht auf dem Kinder- und Jugendgesetz. Ist keine Aufsichtsperson dabei, ist Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der Aufenthalt im Freien lediglich zwischen 5 Uhr und 23 Uhr gestattet. Jugendliche von 14 bis unter 16 Jahren dürfen bis 1 Uhr nachts unterwegs sein. Ab dem 16. Geburtstag gibt es keine gesetzlichen Begrenzungen mehr.
Strikte Vorschriften gelten ebenso beim Konsum: Unter 16 Jahren herrscht ein absolutes Alkoholverbot, hochprozentige Spirituosen bleiben bis zur Volljährigkeit tabu. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Tabakprodukten sowie Nikotin erst ab 18 Jahren erlaubt. Kindern und Jugendlichen wird geraten, an Halloween einen Altersnachweis mitzuführen.
Appell an alle Gespenster, Skelette und Monster
Maskierungen sind im Rahmen der Halloween-Festivitäten natürlich grundsätzlich gestattet, solange die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Abschließend fordert die Polizei alle Beteiligten auf, fremdes Eigentum zu respektieren und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen. Das erklärte Ziel der Einsatzkräfte ist eine friedliche Samstagnacht für alle. Sonst gibt‘s Saures...
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