Ein Ex-Besitzer, dem seine Hündin „Mausi“ behördlich abgenommen worden war, wollte diese aus dem Pfotenhilfe-Hof in Lochen (OÖ) verschleppen. Drei Mitarbeiter konnten das geplante „Dog-Napping“ verhindern.
„Das war eine bedrohliche Situation, wie wir sie nicht öfter erleben möchten“, seufzt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen. Drei Tierpflegern sei es zu verdanken, dass die heikle Begebenheit nicht völlig eskalierte und es schlussendlich zu keinem gewalttätigen Übergriff gekommen ist.
Gefahr im Verzug
Was war passiert? Auf dem Hof der Tierschutzorganisation ist seit November 2025 die fünfjährige Mischlingshündin „Mausi“ untergebracht. Diese hatte ihrem Besitzer – er lebt in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Braunau – wegen Gefahr im Verzug behördlich abgenommen werden müssen. Unter anderem, weil im Garten überall Glasscherben herumgelegen sein sollen.
Stark verängstigt und massiv verwahrlost
„Wie wir erfahren haben, war die Hündin außerdem in den eigenen Exkrementen liegend immer wieder stundenlang von ihm am Heizkörper festgebunden worden“, sagt Stadler. „Mausi“ sei bei der Ankunft in Lochen total verängstigt und gesundheitlich stark vernachlässigt gewesen. „Sie war viel zu dick, sehr verwahrlost, hatte ein verfilztes Fell, zu lange Krallen und hochgradige Ohrentzündungen.“
Der Halter wollte „Mausi“ aber unbedingt wiederhaben und brachte eine Beschwerde gegen die Behörde ein. „Wie sich bei der Verhandlung im Landesverwaltungsgericht am 17. Juni herausstellte, hatte sich trotz vorangekündigter Kontrollen auch nach Monaten an den Zuständen in seinem zugemüllten Haus und Garten aber so gut wie nichts geändert“, erklärt Stadler.
„Konnten ihre Seele wieder heilen“
„In der Zwischenzeit hatte sich die Hündin am Pfotenhilfe-Hof offenbar prächtig entwickelt – sowohl körperlich als auch im Umgang mit Menschen und anderen Hunden. Stadler: „Wir konnten ihre Seele wieder heilen und deshalb haben wir gekämpft wie die Löwen, damit ,Mausi’ nicht in dieses elende Leben zurückmuss.“
Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass der Vierbeiner nicht zurückgegeben wird und am Tierschutzhof bleiben darf. Doch der ehemalige Halter wollte das offenbar nicht akzeptieren. „Er hat bereits bei der Verhandlung angedroht, dass er sie sich zurückholen will. Und das hat er jetzt tatsächlich versucht“, so der Pfotenhilfe-Mitarbeiter.
Renitenter Randalierer
Der mit einem Tierhaltungsverbot belegte Innviertler habe sich heimlich unter eine Führung am Hof gemischt und sei plötzlich Richtung Wohnhaus abgebogen. „Er hat gebrüllt, dass er jetzt seinen Hund zurückholt. Eine verängstigte Mitarbeiterin hat zwei Kollegen zu Hilfe gerufen und zu dritt ist es ihnen gelungen, ihn gewaltlos von unserem Areal zu entfernen.“ Über den Mann sei jetzt ein schriftliches Hausverbot erlassen worden. Stadler: „Hält er sich künftig nicht daran, bringen wir eine Besitzstörungsklage ein.“
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