Sechs Ziegen gerissen

Wirbel um Abschuss: Neue Erkenntnisse liegen vor

Tirol
23.10.2026 11:00
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Nach der Aufregung im Tiroler Pitztal, wo vor einigen Wochen ein Wolf ohne aufrechte Abschussverordnung erlegt wurde, gibt es nun neue Erkenntnisse. Ergebnisse einer genetischen Untersuchung liegen nun vor.

Nachdem im September auf einer Heimweide nahe einer Siedlung in Arzl im Tiroler Pitztal (Bezirk Imst) sechs Ziegen gerissen wurden, war die Aufregung um einen möglichen Wolf groß.

Wie damals berichtet wurde, wurde in diesem Gebiet ein Wolf erlegt. Eine Abschussverordnung des Landes gab es jedoch nicht. Die Verantwortlichen des Landes erinnerten daran, dass sogenannte Schad- und Risikowölfe in Tirol nur dann entnommen werden dürfen, wenn entweder eine Maßnahmenverordnung bestehe oder „Gefahr im Verzug“ herrsche, also durch den Wolf das Leben oder die Gesundheit der „in einem ausgewiesenen Alpschutzgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Weidefläche gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist“.

Ob die Voraussetzungen für den Abschuss des Wolfes im Fall von Arzl im Pitztal vorlagen, sei nun Gegenstand von Erhebungen. Aufgrund des Rissbildes sei von einem Wolf als Verursacher auszugehen, hieß es damals.

Nun gibt es weitere Informationen rund um diese Angelegenheit. Eine genetische Untersuchung, die sogenannten Genotypisierung, zeigte, dass es bei den Rissereignissen um einen Wolf als Angreifer handelt. Die DNA stimme mit dem entnommenen Wolf überein.

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Die Beurteilung der Zulässigkeit der Entnahme ist getrennt von der Frage zu betrachten, welcher Beutegreifer für das konkrete Rissereignis verantwortlich war.

Das Land Tirol

Das Land führt zudem weiter aus: „Wir dürfen an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die DNA-Untersuchungen unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der erfolgten Entnahme stehen. Diese wird derzeit im laufenden Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft geprüft. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Entnahme des Wolfes ist getrennt von der Frage zu betrachten, welcher Beutegreifer für das konkrete Rissereignis verantwortlich war.“

WWF war empört
Die Naturschutzorganisation WWF forderte bereits im September eine rasche und lückenlose Aufklärung des Falles. Man ortete „einen rechtswidrigen Abschuss einer geschützten Art“.

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