Ermittlungen in Tirol

Wirbel um Wolfabschuss ohne Abschussverordnung

Tirol
08.09.2026 13:18
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Aufregung herrscht derzeit im Tiroler Pitztal: Nicht nur, weil dort zuletzt ein Wolf sein Unwesen getrieben und mehrere Ziegen gerissen haben soll, sondern auch, weil ein solcher Beutegreifer erlegt wurde. Ohne aufrechte Abschussverordnung. Ermittlungen wurden aufgenommen. Der WWF spricht von „Verdacht auf Straftat“.

Ein Wolf hat offenbar vergangenen Sonntagvormittag auf einer Heimweide nahe einer Siedlung in Arzl im Pitztal (Bezirk Imst) sechs Ziegen gerissen bzw. getötet. Am Abend wurde dann in demselben Bereich ein Wolf erlegt, bestätigte das Land Tirol der APA am Dienstag den Vorfall, über den die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet hatte. Für das dortige Jagdgebiet habe es keine Abschussverordnung des Landes gegeben.

Herrschte Gefahr im Verzug?
Die Verantwortlichen vom Land erinnerten daran, dass sogenannte Schad- und Risikowölfe in Tirol nur dann entnommen werden dürfen, wenn entweder eine Maßnahmenverordnung bestehe oder „Gefahr im Verzug“ herrsche, also durch den Wolf das Leben oder die Gesundheit der „in einem ausgewiesenen Alpschutzgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Weidefläche gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist“. Ob die Voraussetzungen für den Abschuss des Wolfes im Fall von Arzl im Pitztal vorlagen, sei nun Gegenstand von Erhebungen.

Aufgrund des Rissbildes mit massiven Kehlbissen sei jedenfalls von einem Wolf als Verursacher für die Tötung der Ziegen auszugehen, hieß es. Der Kadaver des Wolfes wurde indes durch einen Amtstierarzt begutachtet, DNA-Proben seien bereits genommen worden. Diese würden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Die Ergebnisse zur DNA-Analyse seien in den kommenden Wochen zu erwarten.

WWF: „Verdacht auf Straftat rasch aufklären“
Die Naturschutzorganisation WWF forderte indes in einer Aussendung eine „rasche und lückenlose strafrechtliche Aufklärung“. Da für das Jagdgebiet keine Abschussverordnung in Kraft war, stehe der Verdacht „eines rechtswidrigen Abschusses einer geschützten Art im Raum“. Die Behörden müssten den Fall jedenfalls aufklären, sagte WWF-Experte Christian Pichler.

Weiters mahnte der WWF von der schwarz-roten Landesregierung einen Kurswechsel ein. Anstatt auf „Abschüsse und Stimmungsmache“ zu setzen, müssten „rechtssichere, wissenschaftlich fundierte Lösungen“ dominieren. „Dazu zählen die Einhaltung des EU-Artenschutzrechts, mehr Herdenschutz und ein konsequentes Vorgehen gegen Wildtierkriminalität“, erklärte Pichler.

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