Wegen Cineplexx-Bau

Investor zieht gegen Stadt Innsbruck vor Gericht

Tirol
20.10.2026 06:00

Die Stadt Innsbruck will bei der Neugestaltung des Cineplexx-Areals mitreden – mehr, als dem Eigentümer lieb und teuer ist. Er wendet sich nun an den Verfassungsgerichtshof. Für beide Seiten geht es um viel. 

Generationen von Nachtschwärmern und Kinofans ist es wohlbekannt, das Cineplexx-Gebäude am Innsbrucker Südring. Wie schon bei der Einfahrt in die Tiefgarage deutlich wird, ist der Kinotempel am Ende seiner Lebenszeit angelangt. Der Eigentümer, ein Wiener Immobilienentwickler, plant schon seit Längerem etwas Neues, Größeres: Ein Vier-Sterne-Hotel mit Spa- und Wellnessbereich und ein Medical-Center mit Seniorenwohnungen würden dem Investor vorschweben.

Kino ist keines mehr vorgesehen, zumindest nicht an diesem Standort. Der Vertrag mit dem Kinobetreiber läuft mit Jahresende aus. Geplant wäre gewesen, im ersten oder zweiten Quartal 2027 mit dem Abriss zu beginnen. Doch daraus wird wohl nichts.

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Es gibt kein Recht auf Gewinnmaximierung! Es ist Aufgabe der Stadt, eine geordnete Entwicklung sicherzustellen.  

SP-Stadtparteiobmann Benjamin Plach

Innsbruck verhängte Bausperre 
Eigentümer und Stadt Innsbruck beginnen sich gerade in einem Rechtsstreit zu verheddern, nachdem Verhandlungen über einen „öffentlichen Mehrwert“ offenbar nicht von Erfolg getragen waren. Es begann schon damit, dass die Stadt 2025 über das Stadtgebiet verteilt Bausperren erlassen hat. Das Grundstück am Südring (Nutzfläche knapp 7000 Quadratmeter) war eines davon.

Stadt sagt Nein zu privatem Wohnbau
Ein Jahr später erfolgte der Beschluss des Widmungsplans im Gemeinderat, einen Monat später im Juni die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde Land Tirol. Der Beschluss besagt, dass eine Wohnbebauung grundsätzlich nicht zulässig ist. Nur betriebsnotwendige Wohnungen seien möglich – ein schwerer Schlag für den Investor und dessen Rendite-Bestrebungen, obwohl eine umfassende gewerbliche Entwicklung weiterhin möglich ist.

Individualantrag bei dem Verfassungsgerichtshof
Der Immobilienentwickler hat dagegen nun einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt: Die Flächenwidmung soll als gesetzes- und verfassungswidrig aufgehoben werden. Es wird argumentiert, dass die Widmung einen unzulässigen Eingriff in das Eigentum darstelle. Auch seien gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten worden.

Für die Stadtregierung geht es um viel: Ist der neue restriktive Kurs im Umgang mit Immobilienprojekten rechtskonform? „Auch österreichweit kann dies eine Signalwirkung haben, ob die Widmungshoheit der Gemeinde beschränkt bzw. grundrechtlich begrenzt ist“, sagt dazu Benjamin Plach, Vorsitzender des Rechtsausschusses. 

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