Heute, Dienstag, beginnt im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ) der Korruptionsprozess gegen den Industriellen Siegfried „Sigi“ Wolf, eine Finanzbeamtin und den wegen Amtsmissbrauchs mitangeklagten ehemaligen ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling.
Der Steirer Siegfried Wolf, einer der bekanntesten österreichischen Industriemanager, soll im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin zugesichert haben, sich im Finanzministerium dafür einzusetzen, dass die Beamtin zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling bestellt wurde.
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Der bestens vernetzte 68-Jährige soll im Gegenzug dafür von der Frau die Genehmigung einer Steuernachsicht im Ausmaß von 630.000 Euro verlangt haben. Bei der Summe handelte es sich um Nachforderungen der Finanz aus Einkommenssteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Steuerschonender Bescheid erlassen
Laut Anklage habe die 65-jährige Beamtin diese gewährt, entgegen „den dafür erforderlichen Voraussetzungen und ohne Einbindung der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen.“ Die Anklage gegen die Frau lautet auf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch angekreidet.
Demnach soll der Industrielle beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, und später offenbar auch bei Finanzminister Schelling interveniert haben. Wolf bestreitet das. Zudem habe es sich bei den 630.000 Euro um keine „rechtmäßige Abgabenschuld“ gehandelt.
Anklage stützt sich auf Aussagen von Kronzeuge Schmid
Vor dem Schöffensenat verantworten muss sich neben Wolf mit Ex-Finanzminister Hans-Jörg Schelling ein früheres ÖVP-Regierungsmitglied der Regierung Faymann beziehungsweise Kern. Die WKStA legt Schelling zur Last, Thomas Schmid mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert zu haben, sich für Wolf in dessen Steuer-Sache „einzusetzen“. Dieser ließ über seine Anwältin ausrichten, dass er in allfällige korruptive Absprachen „nicht eingebunden“ gewesen sei.
Die WKStA stützt ihre Anklage vor allem auf die Angaben von CASAG-Kronzeuge Thomas Schmid. Ferner sollen sichergestellte Chats Wolf, Schelling und die Finanzbeamtin belasten. Insgesamt sind 11 Verhandlungstage ausgeschrieben. Schmid ist für 30. November als Zeuge geladen, Urteile soll es frühestens kurz vor Weihnachten geben.
Es drohen bis zu zehn Jahre Haft
Wolf droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Derselbe Strafrahmen gilt für Ex-Minister Schelling und die angeklagte Finanzbeamtin. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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