Prozess in Eisenstadt: Angeklagt sind fünf Familienmitglieder. Die 17-jährige Kindsmutter, die Jüngste im Clan, soll hauptverantwortlich für die Tötung des Neugeborenen am Grenzübergang Nickelsdorf sein. Ihr drohen maximal zweieinhalb Jahre Haft. Den Älteren blüht lebenslang.
Das Landesgericht Eisenstadt ist gerüstet für den Prozess des Jahres, der am Mittwoch und Donnerstag über die Bühne gehen wird. Beide Verhandlungstage sind von 9 bis 18 Uhr angesetzt. Es darf gemutmaßt werden, dass die Richterinnen und acht Geschworenen Überstunden machen werden müssen. Allein schon deshalb, weil die Aussagen der fünf Angeklagten, die aus der U-Haft vorgeführt werden, vom Rumänischen ins Deutsche übersetzt werden müssen.
Die Tat geschah im Burgenland
Mitte Jänner 2026 soll eine 17-Jährige ihr lebend geborenes Baby durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel getötet, in eine Reisetasche gelegt und am Grenzübergang Nickelsdorf auf burgenländischem Boden abgelegt haben. Deshalb findet der Prozess in Eisenstadt statt. Die junge Frau war mit vier Verwandten, die sie bei der Tat unterstützt, abgeschirmt und Spuren des Verbrechens beseitigt haben sollen, in einem Kleinbus unterwegs. Mutter, Schwester sowie Bruder und Schwager wird Beteiligung an einem Mord vorgeworfen.
20 Jahre Haft oder mehr
Gespannt darf man sein, wie der innerfamiliäre Clan mit gegenseitigen Schuldzuweisungen vor den Geschworenen umgehen wird. Wer hat das Baby tatsächlich getötet? Für Mutter, Schwester und Schwager steht lebenslange Haft auf dem Spiel, da sie zum Tatzeitpunkt als Erwachsene einzustufen waren. Der Bruder, der vom Alter her unter das Jugendgerichtsgesetz fällt, entginge der Höchststrafe – in diesem Fall liegt die Strafandrohung bei zehn bis 20 Jahren.
Wer übernimmt welche Verantwortung?
Um auf Schuldübernahme und Familie zurückzukommen: Im Idealfall nimmt die Kindsmutter sämtliche Verantwortung auf ihre Schultern; gesteht ein, dass Plan, Ausführung der Tat und Ablegen des Babys ausschließlich ihre Ideen gewesen seien; dass keiner der Verwandten gewusst habe, was sich in der Reisetasche befand; und dass niemand aus dem Kleinbus in Nickelsdorf ausgestiegen sei, außer sie selbst.
In diesem Fall würde die 17-Jährige aufgrund ihrer Jugend als Alleinschuldige zu maximal zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Mehr als ein halbes Jahr hätte sie bereits abgesessen, schlecht benehmen wird sie sich in der Justizanstalt Eisenstadt vermutlich nicht. Im Sommer 2028 wäre sie dann auf freiem Fuß.
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