Ob in Netzwerken, im Sportverein oder der Freizeit: Mobbing macht selten an der Schultür halt. Damit Betroffene auch außerhalb des Unterrichts eine neutrale Anlaufstelle haben, nehmen bei der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltschaft (KiJa) die Mitarbeiter einer neuen Fachstelle ihre Arbeit auf. Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und anonym.
Landesstatthalter Christof Bitschi und Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer stellten das Angebot am Freitag vor. Dieses soll eine Lücke im Kinderschutz schließen und besonders dort eingreifen, wo herkömmliche Zuständigkeiten nicht ausreichen oder mehrere Stellen koordiniert werden müssen.
Beratung auch für Eltern, Lehrer und Betreuer
Betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung. Auch Eltern, Lehrkräfte, Betreuer und Vereinsleitungen können sich an das Team wenden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail, über Messenger-Dienste oder persönlich möglich. Neben der direkten Fallarbeit übernehmen die Fachkräfte Aufgaben in der Prävention und vernetzen verschiedene Stellen, um weiteres Personal im Umgang mit solchen Situationen zu schulen.
Für die Beurteilung von Mobbingfällen spielen starre zeitliche Vorgaben keine Rolle. Maßgeblich sind stattdessen der persönliche Leidensdruck, ein vorhandenes Machtgefälle und der Grad der Verfestigung. Besonderes Augenmerk liegt auf Cybermobbing, bei dem die permanente digitale Verfügbarkeit und mögliche Anonymität die Situation verschärfen.
Bildungsdirektion weiter für schulische Fälle zuständig
Schulische Mobbingfälle verbleiben weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Schulleitungen und der Bildungsdirektion. Die neue Fachstelle greift ergänzend ein, sobald Vorfälle den schulischen Rahmen überschreiten oder eine institutionsübergreifende Koordination erfordern.
In der Pilotphase setzt sich das Team aus bereits vorhandenem Personal der Bereiche Soziale Arbeit, Pädagogik und Rechtswissenschaften zusammen. Die Finanzierung erfolgt aus dem bestehenden Budget der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Eine laufende Evaluierung soll anhand von Fallzahlen, erreichten Personen und qualitativem Feedback den Erfolg der Arbeit überprüfen.
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