Mit dem Jahr 2024 hat die Salzburger Landesregierung den Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag, eine neue Abgabe, eingeführt. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof in Wien bestätigt, dass die Abgabe der Verfassung entspricht.
Die 2024 eingeführte Abgabe sollte verhindern, dass Bauland ungenutzt gehortet wird. Der Beitrag wird für unbefristet gewidmetes und unbebautes Wohnbauland von den Salzburger Gemeinden eingehoben. Ende September hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Abgabe verfassungskonform ist.
Kritiker sehen die Abgabe als zahnlosen Papiertiger. Etwa im Lungau wurden seit der Einführung aber schon mehr als vier Hektar zurückgewidmet. Im Tennengau waren es mehr als drei Hektar, im Flachgau fast zwei Hektar.
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