Jetzt hat das Christkind seine zweite Chance: Bereits um 6 Uhr öffneten heute Saturn und Mediamarkt ihre Pforten für Schnäppchenjäger. Auch in den Möbelhäusern sind die Preise im Keller, und im Textilhandel fliegen die Fetzen. Der 27. Dezember zählt zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Empfänger von Geldgeschenken und Gutscheinen suchen sich etwas Passendes aus. Wobei Gutscheine von Einkaufszentren heuer besonders beliebt waren.
Umtauschen ist angesagt
Außerdem ist Umtauschen angesagt. Was viele nicht wissen: Der Umtausch - wegen Nichtgefallen oder weil es nicht passt - ist entgegen vorherrschender Meinung kein gesetzlich verbrieftes Recht, sondern ein Zugeständnis des Unternehmens, erklären Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Umtauschen ohne Kassenbon wird zudem schwierig. Außerdem darf das Produkt keine Gebrauchsspuren aufweisen. Geld zurück gibt es kaum, meist kann aber das ungeliebte Produkt gegen eine andere Ware oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.
Gutscheine theoretisch 30 Jahre gültig
Nicht zu verwechseln ist der Umtausch mit dem Recht auf Gewährleistung, wenn das Produkt Mängel aufweist. Funktioniert etwa der neu gekaufte Fernseher nicht, so muss das Unternehmen den Fehler entweder beheben oder innerhalb einer angemessenen Frist das Gerät ersetzen. Gutscheine gelten in der Regel 30 Jahre, falls es die Firma so lange gibt. In der Praxis sind sie aber meist limitiert. Komplizierter ist die Rückgabe beim Onlinekauf, so gibt es hier ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware.
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