Zehn Jahre nach ihrer Trauung hat Mia Goth die Scheidung von US-Schauspieler Shia LaBeouf eingereicht.
Als offiziellen Grund kreuzte die Schauspielerin das Kästchen „unüberbrückbare Differenzen“ in Gerichtsdokumenten an, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und auf den 6. Oktober datiert sind.
Goth beantragt demnach auch das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. Für LaBeouf beantragt sie ein Umgangsrecht.
Bereits seit 2025 getrennt
Das Paar hatte sich 2012 bei den Dreharbeiten zu „Nymphomaniac: Vol. II“ kennengelernt. 2016 veröffentlichte Fotos und Videos zeigten die beiden in einer Hochzeitskapelle in Las Vegas. Damals war zunächst nicht klar, ob beide tatsächlich geheiratet hatten oder es sich nur um einen Spaß gehandelt hatte. Dem Scheidungsantrag zufolge sind beide seit dem 28. Juli 2025 getrennt.
Der „Transformers“-Star LaBeouf macht immer wieder mit Skandalen von sich reden – zuletzt wegen einer handgreiflichen Auseinandersetzung während des Fests Mardi Gras in New Orleans.
Ex-Freundin verklagte LaBeouf
Seine Ex-Freundin, die britische Musikerin FKA Twigs, verklagte ihn 2020 unter anderem wegen sexuellen und körperlichen Missbrauchs. Der Rechtsstreit wurde 2025 außergerichtlich beigelegt.
Im März dieses Jahres verklagte FKA Twigs LaBeouf erneut, diesmal wegen einer Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Vergleich. Diese Klage zog sie nun laut mehreren US-Medienberichten zurück, nachdem LaBeouf zugestimmt hatte, die umstrittenen Geheimhaltungsbestimmungen aufzuheben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.