Weil er mit einem schweren Sessel auf eine Frau eingedroschen hat, wurde ein Steirer im August wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft und einer Einweisung verurteilt. Er erhob Einspruch gegen das Urteil – nun reduzierte das Oberlandesgericht das Strafmaß auf 15 Jahre.
Bei der Arbeit lernten sich der Angeklagte und das Opfer kennen und mögen. Weil der 42-jährige Steirer Probleme mit seiner Ex hatte, bat er die Kollegin im November des Vorjahres um Unterschlupf. Zunächst begann der Tag noch friedlich. Doch: Weil beide dem Alkohol nicht abgetan waren und er sich auch noch zwei „Benzos eingeschmissen“ hatte, können sie sich heute nur noch an Fragmente erinnern: „Durch diese Kombination ist bei mir gleich Schicht im Schacht, Game Over“, beteuerte der Angeklagte bei der ersten Verhandlung im August.
Mit ein paar Details konnte er vor Gericht dann doch dienen: „Ich war in meinem Zimmer und habe Serien geschaut. Dann ist sie hereingekommen und hat mir die Hose runtergezogen. Ich sagte, sie soll gehen, daraufhin hat sie meine Kinder beschimpft. Da hab‘ ich Rot gesehen. Ich wollte ihr aber nur ihre Grenzen aufzeigen und sie keinesfalls töten!“
Bis sie blutüberstömt am Boden lag
Um ihr die „Grenze aufzuzeigen“, griff er laut Staatsanwaltschaft zu einem sieben Kilo schweren Stuhl aus Eichenholz, drosch auf sie ein, zog sie an den Haaren und schlug sie erneut. Erst, als vom Stuhl nichts mehr außer Holzspäne übrig war, und sie bewusstlos und blutüberströmt am Boden lag, ließ er von ihr ab und legte sich schlafen. Nachbarn wurden schließlich auf die Tat aufmerksam und holten die Einsatzkräfte.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl leidet der Mann, der bereits seine Ex-Frau mit drei Faustschlägen niedergestreckt hatte und deswegen verurteilt wurde, unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und sei brandgefährlich. In erster Instanz wurde er im August zu 18 Jahren Haft wegen versuchten Mordes und einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Oberlandesgericht reduzierte das Strafmaß
Doch er legte Einspruch gegen das Urteil ein und so landete der Fall am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht. Die dortige Medienstelle berichtet im Anschluss der Verhandlung: „Das Strafmaß wurde von 18 auf 15 Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt. Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum bleibt aufrecht.“
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