Tierquälerei lautete der Vorwurf gegen eine Pensionistin (55) beim Prozess am Dienstag im Landesgericht Salzburg. Sechs Hunde ließ sie ohne Futter und ohne Wasser in ihrer Wohnung zurück, nachdem sie zwangsgeräumt wurde. Der Exekutor fand die Tiere. „Mir tut es furchtbar leid“, äußerte sie reuige Worte.
Am 9. Juli hatte die Salzburgerin (55) ihre Wohnung in der Stadt Salzburg verlassen. Grund war eine Zwangsräumung. In Graz hatte sie auch schon eine neue Wohnung mit Garten und tierfreundlichem Vermieter gefunden, erzählte sie beim Prozess: „Ein Herr hätte die Hunde nach Graz fahren sollen, das klappte aber nicht. Ich suchte nach allen möglichen Organisationen für einen Transport. Doch alle hatten Ausreden.“ Sie selbst sei früher sogar als Notpflegerin für Hunde aktiv gewesen. Und betonte: „Ich bin ein Hundemensch durch und durch. Es tut mir furchtbar leid.“
Angeklagte übernahm Verantwortung
„Ein verantwortungsvoller Hundehalter macht das nicht. Sie hatten die Verantwortung“, betonte die Richterin zur Angeklagten mit Verweis auf das fehlende Futter und Wasser. „Es war eine reine Panikaktion, ich hatte Druck und hatte auch der Tierrettung geschrieben. Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass irgendwer helfen kommt“, entgegnete die Frühpensionistin.
Einer der sechs Hunde musste aufgrund eines Tumors wenige Tage nach dem Vorfall eingeschläfert werden. Der Staatsanwalt regte eine Diversion an. Die Richterin bot der Pensionistin daraufhin eine 500 Euro Geldbuße an, die Angeklagte war einverstanden. Sobald sie den Betrag gezahlt hat, wird das Strafverfahren eingestellt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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