„Ein Sanitäter kann nie einen Notarzt ersetzen, aber. . .“ – wieso Rotes Kreuz, Samariterbund und Notruf dennoch die Notarzt-Reduktion als Verbesserung sehen.
Riesenwirbel herrscht in NÖ über den Gesundheitspakt 2040+. Die Streichung von elf der 32 Notarztstützpunkte lässt dabei die Wogen besonders hochgehen. Landesrettungskommandant Wolfgang Frühwirt (Rotes Kreuz), Rettungsdienstleiter Jürgen Heinrich und Notruf NÖ-Chef Christian Fohringer sind nun bemüht, viele Halbwahrheiten und Mythen im heutzutage äußerst komplexen Thema Rettungswesen aufzuräumen. Eines, bei dem sich alle einig sind, vorweg: „Ein Notfallsanitäter wird nie einen Notarzt ersetzen können!“
Aber weil man diesen viel weniger oft brauche, als man in aller Regel vermute, halten die Rettungsorganisationen das neue Notfallsystem mit weniger Notärzten und dafür engmaschigerem Netz an Stützpunkten mit Rettungstransportwagen des TYP C besser. Denn dort sind dann Notfallsanitäter (NKV) stationiert, die Venenzugänge legen und viele Medikamente verabreichen dürfen.Wesentliche Punkte, die oft falsch gedeutet werdenIm Notarzt-Streit will man viele Punkte klarstellen, wie:
Bei Herzinfarkten und Schlaganfällen wird schon lange kein Notarzt mehr alarmiert, da er nicht helfen kann. Es gehe hier fast nur um den raschen Transport in das nächste Spezialkrankenhaus mit Herzkatheterlabor oder „Stroke Unit“. Wenn ein Notarzt benötigt wird, wird er nach wie vor alarmiert. NKV-Sanitäter, die im neuen System im Regelfall rascher vor Ort sein werden, können aber Vorarbeiten und Untersuchungen durchführen. Diese müsste sonst der Notarzt machen – Zeit, die sich der Mediziner einspart.
Elf Stützpunke ab 2027 weg
Mit April 2027 fallen elf Notarzt-Stützpunkte weg. Dafür gehen im Umfeld 26 RTW-C-Standorte in Betrieb. Bis 2030 sollen alle 86 Standorte voll besetzt sein. 3000 – ein Viertel aller Sanitäter in NÖ – sind bereits jetzt Notfallsanitäter. 81 Prozent davon sind Freiwillige. Und 1900 (72 % sind Ehrenamtliche) davon haben jetzt schon die im Gesundheitspakt geforderte Venenkompetenz (NKV). Vielen Kritikern ist dieser Ausbildungsgrad zu gering. Noch bis 2020 war nicht einmal klar, wie die Ausstattung des Rettungswagens aussah. Das lag in der Kompetenz der regionalen Rettungsstellen. Und auch heute noch ist es Zufall, ob ein NKV-Sanitäter zu schwereren Fällen ausfährt oder nicht. 2030 ist das dann auch geregelt.
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