AK half Ehepaar

E-Bike-Versicherung wollte sich 290 Euro sparen

Oberösterreich
02.10.2026 09:44
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Es ging um 290 Euro: Ein Ehepaar aus Marchtrenk hatte sich 2021 zwei E-Bikes gekauft und auf Anraten des Händlers eine Fahrradversicherung abgeschlossen. Als fünf Jahre später ein Versicherungsfall eintrat, lehnte die Versicherung die Zahlung ab und begründete dies damit, dass der Versicherungsvertrag schon gekündigt worden sei. Die AK half.

Am 31. Mai 2026 hatte das Ehepaar einen Autounfall bei der Fahrt in den Urlaub nach Südtirol. Dabei wurde eines der beiden E-Bikes beschädigt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub informierte das Ehepaar das Versicherungsunternehmen. Dieses antwortete, dass bei Schäden ab 250 Euro ein Kostenvoranschlag einzureichen ist.

Versicherung weigerte sich zunächst
Der Mann brachte sein Fahrrad zur Reparatur zum Fachhändler, der laufend mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeitet. Wie üblich übermittelte der Fachhändler die Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 290 Euro direkt an das Versicherungsunternehmen. Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen mit dem Argument, dass der Vertrag bereits gekündigt worden sei. Allerdings wurde die Kündigung erst mit 1. Juli 2026 wirksam, der Unfall ereignete sich also während der Vertragslaufzeit.

Dann ging‘s doch
Daher forderte die AK Oberösterreich das Versicherungsunternehmen auf, den entstandenen Schaden umgehend zu bezahlen. Fünf Tage später hatte das Ehepaar das Geld auf dem Konto.

Tipps zum Kündigen einer Versicherung

  • Ihre Kündigungsrechte und die Fristen für die Vertragskündigung finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
  • Beachten Sie, dass zur Wahrung einer Kündigungsfrist die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangen muss. Das Absenden am letzten Tag der Frist reicht nicht aus.
  • Schicken Sie die Kündigung vorab per Mail und aus Beweisgründen zusätzlich eingeschrieben mit Rückschein.
  • Im Kündigungsschreiben muss Name und Adresse des Versicherungsunternehmens und des/der Versicherungsnehmer:innen stehen, die Polizzennummer und der Zeitpunkt der Kündigung. Wissen Sie diesen nicht, dann verwenden Sie den Zusatz „zum nächstmöglichen Termin“.
  • Ersuchen Sie im Kündigungsschreiben um eine Kündigungsbestätigung oder Stornopolizze, damit Sie wissen, dass die Kündigung akzeptiert wurde und wann der Vertrag endet.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung