Der Streit um die Entlassung von zwei früheren Führungskräften in der Salzburger Landwirtschaftskammer wird die Gerichte noch länger beschäftigen: Die Kammer konnte jetzt einen Etappensieg verbuchen. Die Entlassung wird nach gegenteiligen Urteilen in den beiden ersten Instanzen als rechtens eingestuft.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) wurde mit Spannung erwartet. Jetzt ist die Erkenntnis da: Die beiden Führungskräfte – der damalige Kammeramtsdirektor und eine Abteilungsleiterin – seien formell vom Präsidenten korrekt entlassen worden, heißt es darin.
„Wir wollten immer Rechtssicherheit“, ist Kammeramtsdirektor Franz Wieser froh. In einem weiteren Schritt muss jetzt geklärt werden, ob die Gründe für die Entlassung ausreichend sind. Die Vorwürfe wiegen schwer: Es geht um eine Zahlung von 38.000 Euro und um einen hohen Schuldenstand in der Kammer.
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