Vorwurf der Untreue

Anklage gegen Julius Meinl wegen Sonderdividende

Wirtschaft
12.12.2014 18:47
Der Banker Julius Meinl und vier weitere Beschuldigte sollen in Sachen Sonderdividende der Meinl Bank angeklagt werden. Das Justizministerium wird den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigen - und zwar auf Empfehlung des Weisenrats, war am Freitag im Ministerium zu erfahren. Die Meinl Bank spricht von "absurden Vorwürfen" und kündigt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik an.

Neben dem Banker Julius Meinl V. sollen auch die Meinl-Bank-Direktoren Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie zwei weitere Beschuldigte angeklagt werden.

Die Meinl Bank hatte im Jahr 2009 für das Geschäftsjahr 2008 eine Sonderdividende in Höhe von über 200 Millionen Euro ausgeschüttet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien lautet, dass dadurch die Eigenkapitalbasis bzw. der Haftungsfonds der Bank zu stark geschmälert wurde und die handelnden Manager dadurch Untreue begangen haben. Die Meinl Bank-Verantwortlichen haben stets alle Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, sie hätten allfällige Anlegeransprüche mit ausreichenden Rückstellungen gesichert.

Die Vorgangsweise in dem Fall: Eigentlich wollte die von Christian Pilnacek geleitete Strafsektion den auf Anklage lautenden Vorhabensbericht nicht genehmigen - womit eine Weisung nötig geworden wäre. Deshalb wurde der im Frühjahr von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichtete Weisenrat mit der Sache befasst. Dieser war für die Anklage, also wird sie der Ressortchef genehmigen, hieß es aus dem Ministerium.

Meinl Bank: "Die Vorwürfe sind völlig absurd"
Die Meinl Bank hat die Vorwürfe am Freitag erneut zurückgewiesen. "Die bekannten Vorwürfe sind völlig absurd, die Bank und deren Organe haben sich im Zusammenhang mit der Ausschüttung der Dividende für 2008 im Rahmen aller Gesetze und Regulierungen bewegt", hieß es in einer Aussendung.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl will nun juristische Schritte gegen die Behörden ergreifen und kündigte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich an. Das sei die "einzig angebrachte Maßnahme bei derart absurden juristischen Vorwürfen". An den Details der Klage werde noch gearbeitet.

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