Wegen Übergangsfrist

Greenwashing: Greenpeace legt EU-Beschwerde ein

Innenpolitik
25.09.2026 18:55
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ab Sonntag, 27. September, gelten die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing in Österreich. Ziel ist es, dass Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Nachhaltigkeit nicht getäuscht werden. NGOs wie Greenpeace und foodwatch sehen bei der nationalen Umsetzung allerdings Luft nach oben ...

Laut den EU-Vorgaben müssen Öko-Bewerbungen belegbar sein. Nachhaltigkeitssiegel gelten nur, wenn sie zertifiziert sind, und der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst. Zudem wird die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt und auch falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten.

In Österreich können laut dem Gesetz Waren, die hierzulande bereits produziert wurden, noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich vermarktet werden – und zwar auch, wenn sie es gar nicht sind. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat daher gemeinsam mit dem Ökobüro angekündigt, Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen.

„Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing. Doch die österreichische Bundesregierung untergräbt die Bemühungen der EU“, sagte Ursula Bittner von Greenpeace in einer Aussendung. Die dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel, die in Österreich gelten soll, sei in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen, heiße es auch in einem Gutachten des Linzer EU-Rechtsjuristen Franz Leidenmühler, das die NGO in Auftrag gab. Sie solle daher gestrichen werden.

Auch von der Nichtregierungsorganisation (NGO) foodwatch kam am Freitag Kritik. „Die neuen Regeln gegen Greenwashing sind auf EU-Ebene seit Februar 2024 beschlossen. Die Unternehmen hatten also genug Zeit, sich darauf einzustellen, und eine zusätzliche Übergangsfrist sieht die EU schlicht nicht vor. Auch das Argument der Warenvernichtung (Dieses brachte das Wirtschaftsministerium vor, Anm.) greift nicht: Unzulässige Angaben lassen sich mit einem einfachen Pickerl auf der Verpackung korrigieren (...)“, sagte Markus Linkeseder. Österreich würde wegen der Übergangsfrist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU riskieren.

Zitat Icon

Die neuen Regeln gegen Greenwashing sind auf EU-Ebene seit Februar 2024 beschlossen. Die Unternehmen hatten also genug Zeit, sich darauf einzustellen.

Markus Linkeseder, NGO foodwatch Österreich

Greenwashing ist die kritische Bezeichnung für das Verbreiten von Informationen und für sonstige Aktivitäten, die bewusst darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen – und zwar ohne eine hinreichende Grundlage dafür. Methoden sind beispielsweise selbst erfundene Labels oder das besondere Hervorheben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

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