Ab 1. Oktober besteht für Haushalte und Unternehmen, die mit Photovoltaik-Anlagen überschüssigen Strom produzieren, diesen einfacher mit anderen teilen. Durch sogenannte Peer-to-Peer-Verträge wird es laut Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften rechtlich möglich, dass sich mehrere Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen.
Im Unterschied zur Energiegemeinschaft ist dafür keine eigene Rechtsform notwendig. Das Teilen des Stroms erfolgt stattdessen über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden, die Abrechnung und Abwicklung erfolgt ebenfalls direkt oder über einen Dienstleister.
Entweder verschenken oder verkaufen
Im Unterschied zur Energiegemeinschaft ist in diesem Modell auch eine Gewinnabsicht erlaubt, der Strom kann entweder verschenkt oder verkauft werden. Voraussetzung ist ein Smart Meter und ein bestehender Stromliefervertrag und -abnahmevertrag bei allen Teilnehmenden.
Bald auch vergünstigte Netzentgelte
Zunächst steht das Modell nur Teilnehmenden mit demselben Netzbetreiber zur Verfügung. Voraussichtlich ab April 2027 soll Strom auch über mehrere Netzgebiete beziehungsweise österreichweit geteilt werden können. Auch von vergünstigten Netzentgelten profitieren zumindest bis Ende 2026 weiterhin nur Energiegemeinschaften. Die Novellierung der Verordnung zu den Netzentgelten soll ab 1. Jänner 2027 gelten, ab dann könnten auch für P2P-Verträge reduzierte Netzentgelte verrechnet werden. Ob geringere Netzentgelte gewährt werden, hängt von der Entfernung zwischen den Teilnehmenden ab.
„Meilenstein für unser Energiesystem“
„Die Peer-to-Peer-Verträge sind ein Meilenstein für unser Energiesystem“, befand der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll. „Wer an sonnigen Tagen einen Überschuss produziert, kann diesen künftig ganz einfach mit anderen teilen. So profitieren auch jene von günstigen Preisen, die selbst keine PV-Anlage haben.“
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