Geldbuße, Haft, Prügel
Tête-à-Tête am Strand: Strafen in Urlaubsländern
Es ist der Reiz des Verbotenen, der Nacktheit und Intimitäten in der Öffentlichkeit so spannend macht. Und gerade im Urlaub bzw. weit weg von daheim bzw. den eigenen vier Wänden, wo sowieso alles erlaubt ist, was man mag, lässt man gerne mal etwas mehr die Hüllen und Zwänge fallen. Aber wie sieht es eigentlich aus, wie weit darf man das in den einzelnen Urlaubsländern? Wir haben nachgefragt - von barbusig in der Stadt über nackt am Strand bis zum Sex im Sand.
Zuletzt waren in Kärnten zwei Liebespaare recht umtriebig in der Öffentlichkeit miteinander zugange: Das eine wackelte sich im Wellengang vergnügt auf einem Stand-up-Paddle-Board im Wörthersee ins Paradies, ein weiteres trieb es recht ungehalten in einem Park in Klagenfurt. Nun ist Sex in der Öffentlichkeit per se in Österreich nicht verboten - allerdings strafbar, sobald man z. B. damit Mitmenschen belästigt bzw. sich andere gestört fühlen. Beim Strafmaß kommt es hierzulande dann darauf an, welchen „Tatbestand“ man genau erfüllt hat.
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