Auch Ämter versagten

Kinder jahrelang misshandelt: Mütter verurteilt

Vorarlberg
10.09.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Nach einem jahrelangen Martyrium dreier Kinder sind am Donnerstag deren Mütter am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zu sechs und sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen fortgesetzter Gewalt, Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsentziehung.

Es sind Dinge, die andere Kinder mit Geborgenheit verbinden: Zähneputzen, Duschen, gemeinsam essen. Für drei junge Frauen sind sie bis heute Auslöser von Angst. Denn was sie als kleine Mädchen erlebten, verfolgt sie noch immer. Das Martyrium begann, als die Kinder gerade zwei oder drei Jahre alt waren und dauerte teilweise bis zu ihrem Auszug mit 16 Jahren an. Mal wurden sie in ein dunkles Badezimmer gesperrt, mal wurde ihnen Essen entzogen. Parierten sie nicht, wurde ihnen auf den Mund geschlagen oder dieser mit Kernseife ausgewaschen, teilweise bis sie bluteten. Immer wieder kam der Kochlöffel als Erziehungsmethode zum Einsatz. Dieser wurde in heißes Wasser gelegt, bevor dann auf die Kinder eingeschlagen wurde. Einem damals sechsjährigen Mädchen hatte die eigene Mutter mit einer Kette zwei Milchzähne ausgeschlagen.

„Die Kinder wurden ihrer gesamten Kindheit beraubt. Hinter jeder Misshandlung steht ein Kind, das sich nicht wehren kann“, sagte Opfervertreterin Eva Müller. Eine der jungen Frauen ist seit ihrem 13. Lebensjahr in Therapie. Noch heute hat sie Angst davor, sich die Zähne zu putzen, zu duschen oder einen dunklen Raum zu betreten. Die Opfer leiden unter Panikattacken, Schlafstörungen und ausgeprägten Angststörungen. Besonders bitter: Eines der Mädchen hatte sich den Behörden anvertraut, auch ein Gespräch mit der Zweitangeklagten soll stattgefunden haben. Doch Konsequenzen blieben aus.

Müller kritisierte das am Donnerstag bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch scharf: Die Behörden hätten „auf ganzer Ebene versagt. Gewalt passiert nicht im Beisein von Behörden. Nur weil ein Helfersystem nicht genau hinschaut, zeigt es nicht, dass es die Gewalt nicht gibt.“ Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Erstangeklagte stellte sich selbst als Opfer ihrer Schwägerin dar und bezeichnete diese als treibende Kraft. Die Zweitangeklagte wiederum sprach von einer zwar strengen, aber niemals gewalttätigen Erziehung. Das Gericht glaubte den Frauen nicht. Richter Alexander Wehinger betonte in seiner Urteilsbegründung: „Die drei Opfer waren alle sehr glaubwürdig.“ Die Aussagen der beiden Angeklagten seien hingegen mit Vorsicht zu genießen, weil sie sich gegenseitig belasteten. Besonders bewegte jene junge Frau, die den Mut fand, selbst auszusagen. Wehinger dazu: „Was sie sagte, kann man nicht spielen.“ Dass die eingeschüchterten Kinder damals nichts zu sagen wagten, sei verständlich. „Die Kinder mussten sehr viel erleiden.“

Urteil noch nicht rechtskräftig
Neben den Haftstrafen von sechs und sieben Jahren – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – wurden den Opfern hohe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen. Beide Frauen haften zudem für Folgeschäden. Die Opfervertreterin zum Schluss: „Die Mädchen haben ihre Kindheit verloren. Vor Gericht wollten sie wenigstens eines zurück: Gehört werden und Gerechtigkeit erfahren.“

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