Jener erst 14-jährige Tiroler Bursche, der in seinem Kinderzimmer einen terroristischen Anschlag geplant haben soll und im Juli festgenommen worden war, bleibt weiter in Innsbruck in Untersuchungshaft.
Eine für diese Woche angesetzte Haftprüfungsverhandlung wurde abberaumt, da die Verteidigung des Jugendlichen erneut auf ihre Durchführung verzichtet habe, sagte eine Landesgerichtssprecherin zur APA am Freitag. Dies war bereits bei der Anfang August angesetzten Haftprüfungsverhandlung der Fall gewesen.
Nächster Termin im November
Der nächste Haftprüfungstermin wird am 9. November stattfinden, hieß es. Als Haftgründe waren zuletzt Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen worden. Aus Ermittlerkreisen wurde bekannt, dass sich der mutmaßlich Rechtsextreme über einen Messenger-Dienst mit einem Gleichgesinnten über Anschlagspläne ausgetauscht haben soll.
Festnahme wegen „Gefahr im Verzug“
Die Festnahme erfolgte im Juli wegen „Gefahr im Verzug“ an der Adresse des erst seit kurzem strafmündigen Schülers. Sie wurde von Beamten der Sondereinheit Cobra vollzogen. Der Bub sei in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Es handle sich um ein „normales, nach außen hin unauffälliges Kind“, hieß es.
Bei einer mit der Festnahme verbundenen Hausdurchsuchung wurden einschlägiges, auf eine rechte Gesinnung hindeutendes Propaganda-Material, ein Kampfmesser, eine Air-Soft-Waffe und zwei taktische Helme sichergestellt, wobei einer mit einer GoPro-Kamera zum Livestreamen von Anschlägen ausgerüstet gewesen sein soll. Der junge Tiroler befindet sich seit 22. Juli in der Justizanstalt (JA) Innsbruck.
Mögliche terroristische Taten angenommen
Man habe aufgrund der Chats angenommen bzw. annehmen müssen, dass es zu terroristischen Taten kommen könnte, hatte es seitens der Anklagebehörde geheißen. Nähere Angaben wollte man unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen bisher nicht machen. Nur so viel: Es würden derzeit die Chats und weiteres Datenmaterial ausgewertet.
Ausländischer Partnerdienst lieferte Hinweis
Laut „Krone“-Infos wurden auch eine Stichschutzweste mit Schwedenpatch, eine schwarze FFP2-Maske mit Totenschädel und Zeichen des Dritten Reichs beschlagnahmt. Den entscheidenden Hinweis auf den rechtsgerichteten Jugendlichen habe ein ausländischer Partnerdienst geliefert, der mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gut zusammenarbeite. Der 14-Jährige habe sich über Telegram mit einem Terrorverdächtigen aus Schweden über Anschlagspläne ausgetauscht. Im angeblichen Visier: jüdische und muslimische Einrichtungen.
Die Bestimmung des Paragraf 278c StGB stellt schwere terroristische Straftaten bis hin zu Mord unter Strafe, die geeignet sind, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen. Ob auch weitere Delikte zum Tragen kommen, würden die laufenden Ermittlungen zeigen, hatte die Staatsanwaltschaft verlautet.
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