Rund um die russische Botschaft in Wien war in den vergangenen Wochen zuordenbarer Lärm zu hören gewesen. Noch ist nicht klar, wer dahintersteckt. Doch falls Russlands Botschaft der Lärm-Verursacher sein sollte, ist der Handlungsspielraum der heimischen Behörden sehr begrenzt.
Zwangsmaßnahmen seien ausgeschlossen, die Angelegenheit könne nur diplomatisch gelöst werden, erklärte der ehemalige Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenministerium, Hans Winkler, der APA. Eine theoretisch mögliche Ausweisung von Botschaftspersonal erachtet er bei einem derartigen Anlass für „eher unwahrscheinlich“.
Dass Botschaften extraterritorial wären, sei ein alter Irrglaube, denn auch auf Botschaftsterritorium würde die Rechtsordnung des Empfangsstaates gelten, sagte Winker am Donnerstag in einem Telefonat mit der APA. „Die Botschaft, also der jeweilige Staat, ist verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten“, betonte er. Letzteres sehe insbesondere auch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vor.
Erster Schritt: Das Gespräch suchen
Österreich könnte also von Russland über den Botschafter als Vertreter des Entsendestaates verlangen, dass eine zum Beispiel nach österreichischen Vorschriften unzulässige Lärmbelästigung eingestellt werde. „Das geht jedoch nur im diplomatischen Weg, da die Botschaft zwar nicht immun, aber unverletzlich ist: Organe des Empfangsstaates Österreich dürfen ohne Zustimmung des Botschafters dort nicht hinein“, erklärte er.
Würde ein Botschafter nicht kooperieren wollen, könnte Österreich unmittelbar theoretisch gar nichts machen. „Wir könnten nur im diplomatischen Wege verlangen, dass die Gesetze eingehalten werden“, erläuterte Winker. Normalerweise würden solche Dinge bei einigem guten Willen jedoch diplomatisch gelöst. Vor einer Note des Außenministeriums an die Botschaft, der Einbestellung des Botschafters und der Ausweisung von Botschaftspersonal wäre der erste Schritt jedoch, das Gespräch mit der Botschaft zu suchen.
Beschwerde bei russischer Botschaft bereits im Juli
Die APA hatte am Dienstag über laute Geräusche mit auffälliger Komponente um etwa 790 Hertz berichtet, die im Umfeld der Botschaft der Russischen Föderation in der Reisnerstraße (Wien-Landstraße) wahrzunehmen sind und die in der gegenüber gelegenen deutschen Botschaft als störend empfunden werden. Das Team der russischen Botschaft erklärte indes auf APA-Anfrage, keinerlei Lärm zu empfinden und auch keine Beschwerden von der Nachbarschaft bekommen zu haben.
Der APA liegt jedoch ein Mail vom 28. Juli an die offizielle Adresse der russischen Botschaft vor, in dem sich die Hausverwaltung eines Gebäudes aus der Nachbarschaft über störende Geräusche beklagte und um die Überprüfung eines Klimageräts ersuchte: „Unsere Wohnungseigentümer können nachts aufgrund der Lärmbelästigung nicht schlafen und bei dieser Hitze auch die Fenster nicht offen lassen“, hieß es in der Nachricht.
„Deutliche Lärmbelastung“
Die betreffende Hausverwaltung hatte sich im Zusammenhang mit einer „deutlichen Lärmbelastung“ zuvor bereits am 5. Mai 2026 an die Wiener Baupolizei MA 37 geschrieben, die ihrerseits das Umweltamt MA 22 mit einer Lärmmessung beauftragte. Diese wurde am Dienstag durchgeführt.
Laut APA-Informationen stellte ein Sachverständiger dabei fest, dass die Störgeräusche den sogenannten Widmungsbasispegel insbesondere in den Nachtstunden deutlich überschritten. Nach Angaben einer Sprecherin der Baupolizei leitete ihre Behörde diese Stellungnahme am Mittwoch an den Gesundheitsdienst der Stadt Wien MA 15 weiter. Dieser soll nun überprüfen, ob aufgrund der Lärmwerte eine Gesundheitsgefährdung eintreten kann.
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