„Heute bin ich bei meinem Lieblingssender.“ Mit diesen sarkastischen Worten kündigte FPÖ-Chef Herbert Kickl seinen Auftritt im ORF-Sommergespräch am vergangenen Montag in den sozialen Medien an. Der ORF und die FPÖ – das ist wahrlich keine Liebesgeschichte. Neuerdings klagen die Freiheitlichen sogar den Öffentlich-Rechtlichen.
Im Mittelpunkt der Klage steht eine Sendung des „Report“ aus dem Frühjahr, in der es um Verbindungen der FPÖ zu den Identitären ging. Darin wurde einerseits behauptet, dass zehn bis 20 parlamentarische Mitarbeiter freiheitlicher Abgeordneter vom Verfassungsschutz überwacht würden. Gleichzeitig wird in der Reportage beklagt, dass jeder, der eine Dauerzutrittskarte für das Parlament beantragt, egal ob Reinigungskraft oder Kantinenmitarbeiter, wochenlang vom Verfassungsschutz streng überprüft werde. „Ausnahme: die Abgeordneten selbst und ihre parlamentarischen Mitarbeiter“, heißt es in dem Bericht. Die Mitarbeiter würden also überwacht, aber nicht überprüft. Das klingt widersprüchlich, ist aber nicht der Grund für die Klage.
Laut FPÖ findet keine Überwachung von einzelnen Mitarbeitern statt. Sie zitiert in einer Stellungnahme gegenüber der „Krone“ den Verfassungsschutzbericht 2025, wonach vier ehemalige Aktivisten der Identitären als parlamentarische Mitarbeiter von FPÖ-Mandataren tätig sind beziehungsweise waren. Daraus folge weder eine Sicherheitsgefährdung noch eine Überwachung, betont die FPÖ.
Zivilrechtliche Klage auf Unterlassung
Die Freiheitlichen reichen eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung gegen den ORF ein. Es klagen die Partei sowie der Parlamentsklub wegen Rufschädigung.
„Harte inhaltliche Auseinandersetzungen gehören zur Politik. Aber wenn es – so wie in diesem Fall – nur darum geht, den Ruf der FPÖ zu schädigen, ohne dafür auch nur einen einzigen Beweis auf den Tisch zu legen, dann können wir das nicht einfach so im Raum stehen lassen“, so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.
Aus dem ORF heißt es lediglich auf Anfrage: „Der ORF bittet um Verständnis ein laufendes Verfahren nicht zu kommentieren.“
Kickl zitierte zu diesem Thema im Sommergespräch Wolfgang Peschorn, den Kurzzeit-Innenminister in der Beamtenregierung und Chef der Finanzprokuratur, mit folgenden Worten: „Die Frage nach der politischen Gesinnung oder der Parteizugehörigkeit beziehungsweise der Mitgliedschaft bei Vereinen und Verbänden steht einem Dienstgeber nicht zu und gehört zu den von der Diskriminierung geschützten Privatangelegenheiten.“
Es stünde niemandem auf der Stirn geschrieben, welche Gesinnung er habe, so Kickl.
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