Auch Tage nach dem Wahlsieg der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Alternative für Deutschland in Sachsen-Anhalt gehen die Wogen in unserem Nachbarland hoch. Nun sieht sich Bundeskanzler Friedrich Merz mit einer Strafanzeige seitens der AfD konfrontiert – wegen des Vorwurfs, die Partei wolle „ethnische Säuberungen“ durchführen.
Äußerst hitzig ging es am Mittwoch im deutschen Parlament zwischen der AfD und der CDU – der größten Verliererin der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – zu. Der Bundeskanzler warf der rechtspopulistischen Partei in der Generaldebatte zum Haushalt unter anderem „Verachtung unserer demokratischen Institutionen“ und eine „permanente Herabsetzung der Repräsentanten unseres Staates“ vor. „Sie wollen unser Land destabilisieren“, sagte der CDU-Chef.
Weidel: „Schwarz-Rot ist vorbei“
Zuvor hatte AfD-Chefin Alice Weidel als Auftaktrednerin erklärt, dass die schwarz-rote Koalition aus ihrer Sicht am Ende sei. „Die Wähler in Sachsen-Anhalt haben es Ihnen in der Sprache des demokratischen Souveräns mit aller Klarheit mitgeteilt: Schwarz-Rot ist vorbei“, sagte die Oppositionsführerin.
Merz wurde seine ganze Rede über von Zwischenrufen der AfD unterbrochen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner rügte zweimal das Verhalten der Parlamentarier der Partei, die vom Verfassungsschutz in mehreren Bundesländern als rechtsextremistisch eingestuft wird. „Wir sind hier nicht auf dem Fußballplatz“, sagte die CDU-Politikerin – und drohte den Abgeordneten, sie aus dem Plenarsaal zu verweisen. „Wenn das hier noch mal passiert, so ein Verhalten, schmeiß‘ ich sie raus.“
Die schärfste Attacke des Kanzlers erfolgte beim Thema Migration. Merz warf der AfD auch mit Blick auf den von ihr verwendeten Begriff „Remigration“ vor, „ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ betreiben zu wollen. Die Partei zeigte sich entrüstet, wies die Vorwürfe von sich und erstattete eigenen Angaben zufolge Strafanzeige gegen Merz – wegen Verleumdung.
AfD: „Haltlose und widerwärtige Äußerungen“
In einem X-Posting der blauen Bundestagsfraktion heißt es unter anderem: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen (...) sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel.“ Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Historiker widersprechen Merz ebenfalls
Auch mehrere deutsche Historiker kritisieren Merz wegen seiner Wortwahl. Andreas Rödder, Professor für Neueste Geschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und selbst CDU-Mitglied, meinte gegenüber der „Bild“: „Was die AfD migrationspolitisch fordert, mag man ablehnen. Eine ethnische Säuberung, wie wir sie aus der Geschichte kennen und die stets mit Gewaltmaßnahmen verbunden war, ist es nicht.“
Ein Fachkollege Rödders betonte gegenüber der Zeitung: „Bei aller Kritik an den Remigrationsplänen der AfD kann von einer ethnischen Säuberung keine Rede sein.“ Eine gewaltsame Vertreibung könne er in den Plänen der Partei nicht erkennen, so der emeritierte Historiker Michael Wolffsohn. Rechtsextremisten verstehen unter dem Begriff „Remigration“ in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang.
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