Die Causa Fernpass-Paket ist um ein Kapitel reicher: Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht veranlasste das Land Tirol, die Ausschreibung für die Tunnel-Rodungsarbeiten zu widerrufen.
Der geplante Fernpassscheiteltunnel hat schon viele Geschichten geschrieben, nun gibt’s eine neue. Zum Verständnis: Das Land Tirol hat den Bau des 1,4 km langen Fernpasstunnels im Rahmen des sogenannten Fernpasspakets (Kosten rund eine halbe Milliarde Euro) beschlossen. Für dieses Mega-Projekt ist offenbar keine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) notwendig. Für die Legitimierung genügt der im Juli erlassene positive naturschutzrechtliche Bescheid.
Beschwerde gegen Bescheid
Für die Bürgerinitiative (BI) Lebensraum Gurgltal – Außerfern – Mieminger Plateau ist dies eine Umgehung des Rechts. Dies und weitere 16 Punkte sind Inhalt der Beschwerde gegen diesen Bescheid, die die BI beim Landesverwaltungsgericht einbrachte. Offizieller Beschwerdeführer ist allerdings die Naturschutzorganisation „verkehrswende.at“ mit Sitz in St. Pölten. Und weil diese eine vom Ministerium anerkannte Organisation ist, hat die Beschwerde aufschiebende Wirkung.
„Vom Verwaltungsgericht haben wir noch keine Information erhalten“, sagt Ludwig Gruber von der BI, allerdings eine andere Information ist brisant: Das Land hatte bereits die Rodungsarbeiten für den Tunnelbau ausgeschrieben, diese Ausschreibung wurde kürzlich widerrufen. Für die BI der erste juristische Erfolg.
Klaus Gspan, Geschäftsführer der neu gegründeten „Fernpassstraße GmbH“, in seiner Stellungnahme: „Unter Beachtung der sich aus dem Bundesvergabegesetz ergebenden Rechte und Pflichten gegenüber anbietenden Unternehmen im Zuge von Vergabeverfahren wurde entschieden, die Ausschreibung der Rodungsmaßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt zu widerrufen. Die Rodungsmaßnahmen werden ehestmöglich erneut ausgeschrieben.“ Der Zeitplan hänge vom Fortgang des Gerichtsverfahrens ab.
FPÖ stellte in Aussicht, Tunnelprojekt zu stoppen
Allerdings wurden bereits Rodungsarbeiten durchgeführt, nämlich jene zur Versetzung eines Hochspannungsmasten. Illegal? „Für alle bereits umgesetzten Arbeiten liegen selbstverständlich alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor“, klärt Gspan auf. Für ihn sei es wichtig zu erwähnen, dass für alle Rodungsmaßnahmen eigene forstrechtliche Bewilligungen erforderlich seien, die Beschwerde richte sich gegen den positiven naturschutzrechtlichen Bescheid.
Die BI blickt gespannt auf die Wahl im Herbst 2027. Die FPÖ hatte ja in Aussicht gestellt, bei Regierungsbeteiligung das Projekt zu stoppen!
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