Den Mund mit Seife ausgewaschen, die Zähne ausgeschlagen: Ein erschütternder Prozess vor dem Schöffengericht Feldkirch offenbart den harten Leidensweg mehrerer Kinder. Doch zum Auftakt streiten die zwei angeklagten Frauen jede Schuld ab, schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu – und sprechen von Rache.
Der Löffel ist noch heiß vom kochenden Wasser. Dann trifft er die nackten Rücken der drei Kinder – immer wieder. Es ist nur eine von vielen Szenen aus einer Kindheit, die es laut Anklage nie hätte geben dürfen. In einem besonders erschütternden Fall, der seit Montag vor dem Schöffengericht in Feldkirch verhandelt wird, drohen zwei Vorarlbergerinnen bis zu 15 Jahren Haft.
Chronik des Grauens
Die Liste der Vorwürfe ist lang und liest sich wie eine Chronik des Grauens: In einem Fall sollen einem Mädchen mit einer Kette zwei Zähne ausgeschlagen worden sein. In einem anderen wurde angeblich eine Tür zugeschlagen, mit den Fingern eines Kindes dazwischen. Am ersten Verhandlungstag zeigt sich: von Geständnissen keine Spur. Eine der Mütter bekennt sich gänzlich unschuldig, die andere teilweise.
Die 50-jährige Erstangeklagte gibt immerhin das kalte Abduschen der Töchter zu. „Ich habe die Kinder nur gehalten. Das Wasser immer von warm auf kalt gedreht hat aber meine Schwägerin.“ Weiters beteuert die Frühpensionistin: „Es wurde gestritten, es wurde geschrien – aber keine Gewalt ausgeübt.“ Während ihrer Einvernahme schwärzt sie die 47-jährige Zweitangeklagte immer wieder an. So habe diese die Kinder mit dem Kochlöffel geschlagen, zwei-, dreimal im Monat, bis blaue Flecken blieben. Auch die Sache mit der Kette und den ausgeschlagenen Zähnen gehe auf deren Kappe.
Racheakt der Kinder?
Eingegriffen habe sie nie. „Sie hat gesagt, misch dich nicht ein, das ist meine Sache“, erklärt die Erstangeklagte, die behauptet, Angst vor der Schwägerin gehabt zu haben. Ihr Verteidiger spricht von jahrelanger Abhängigkeit, von Drohungen und Schlägen gegen seine Mandantin. Ein „Korsett“, aus dem sie nicht herausgekommen sei. Er fordert einen Freispruch und vermutet hinter der Anzeige ihrer eigenen Töchter einen Racheakt – den Kindern soll es um die Gemeindewohnung der nun angeklagten Mutter gegangen sein.
Betreffend ihres Erziehungsstils gibt sich die 47-jährige Zweitangeklagte im Zeugenstand konsequent. „Ich war streng, aber nicht gewalttätig.“ Ihr Erziehungsstil habe sich in Fernseh- und Handyverbot oder Hausarrest gezeigt. Den Vorfall mit der Kette habe es aber nie gegeben. Immerhin: Zwei Ohrfeigen für die eigene Tochter räumt sie ein, nie aber gegen die Kinder ihrer Schwägerin.
Nach Tod des Mannes mit Erziehung überfordert
Ihr eigenes Leid schildert sie eindringlich und unter Tränen: Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes vor zehn Jahren sei sie am Boden und keine gute Mutter gewesen. Sie sei mit sich selbst so beschäftigt gewesen, dass ihr halt manchmal die Hand ausgerutscht wäre. „Aber misshandelt habe ich die Kinder nie.“ Außerdem sei sie nach dem Tod ihres Mannes über mehrere Jahre von der Jugendwohlfahrt unterstützt worden. „Wäre da mal was passiert, wäre das sofort weitergeleitet worden.“
Fortsetzung folgt am Donnerstag
Ihr Verteidiger mahnt zur Genauigkeit: Jeder einzelne Vorwurf müsse für sich geprüft werden, die schwierige Familiensituation dürfe nicht mit konkreten Taten vermischt werden. Zwei Frauen, zwei Versionen einer Familie, in der sich tiefe menschliche Abgründe aufgetan haben sollen. Und mittendrin Kinder, die bis heute unter dem leiden, was hinter geschlossenen Türen geschehen sein soll. Der Prozess geht am Donnerstag weiter. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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