Ein Vorarlberger sollte eine Mautstrafe zahlen, obwohl auf dem Bildbeweis der ASFINAG eindeutig eine Frau am Steuer saß. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat dieses fehlerhafte Urteil des Landesverwaltungsgerichts nun aufgehoben.
Wie ORF Vorarlberg berichtet, geht es um ein vermeintliches Verkehrsdelikt aus dem Jahr 2024. Ein Autobesitzer erhielt eine Anonymverfügung wegen einer fehlenden Autobahnvignette. Er bezahlte nicht, woraufhin die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch in einem Verwaltungsstrafverfahren eine Geldbuße verhängte.
Beweisfoto zeigte Frau am Steuer
Doch der Mann beschritt den Rechtsweg. In seiner Beschwerde gab der Vorarlberger an, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle gar nicht selbst mit dem Wagen gefahren sei. Als Beweis legte er das offizielle Foto der ASFINAG vor, auf dem eindeutig eine Frau am Steuer zu sehen war. Sein Auto habe er einem Unternehmen überlassen, wer genau an diesem Tag gefahren ist, verriet er den Behörden allerdings nicht. Zur Verhandlung erschien er ebenfalls nicht.
Gericht ignorierte das Bild
Am Ende bestätigte das Landesverwaltungsgericht die Strafe. Unter anderem beklagten die Richter die „mangelnde Mitwirkung“ des Mannes. Für sie war klar, dass der Zulassungsbesitzer selbst am Steuer gesessen haben muss, das Foto der ASFINAG wurde gar nicht erst geprüft.
Höchstgericht kippt die Strafe
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hob diese Entscheidung nach einer erneuten Revision des Vorarlbergers nun komplett auf. Die Höchstrichter kritisierten vor allem die fehlerhafte Beweiswürdigung: Das Landesverwaltungsgericht hätte das Foto zwingend prüfen müssen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Das gelte auch dann, wenn der Revisionswerber nicht zur Verhandlung erscheint und auch darüber hinaus keine besonderen Anstrengungen unternimmt, zur Aufklärung beizutragen. Jetzt wandert der Fall ans Landesverwaltungsgericht zurück, wo er erneut beurteilt werden muss – dieses Mal allerdings mit Beweisbild.
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