Auf frischer Tat beim Schwindeln ertappt wurden zwei Prüflinge im Rahmen ihrer theoretischen Führerscheinprüfung in Innsbruck. Ausgerechnet an dem Tag, an dem ein schärferes Gesetz in Kraft trat, flogen sie auf.
Im Zusammenhang mit der Führerscheinprüfung gilt seit Dienstag eine neue Regelung. Konkret heißt es im Gesetzestext dazu: „Wer bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Hilfsmittel (in der Regel, Minikameras, Mobiltelefone, Kopfhörer etc.) einsetzt, um sich von dritten Personen helfen zu lassen, wird für 18 Monate für weitere Prüfungen gesperrt.“ Strafbar macht sich freilich auch derjenige, der eine derartige Hilfe anbietet, organisiert und durchführt.
Auf frischer Tat beim Schwindeln ertappt
Ausgerechnet an dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft trat, wurden in Innsbruck zwei Prüflinge beim Schwindeln auf frischer Tat ertappt. „In Zusammenarbeit mit der Dienststelle Saggen haben Prüfungsaufsichtsorgane der Landespolizeidirektion Tirol zwei Personen dabei überführt, wie sie mit technischen Hilfsmitteln die theoretische Führerscheinprüfung absolvieren wollten“, heißt es von der Polizei.
Beide Prüflinge wurden nun für 18 Monate gesperrt. Abschließend heißt es, dass gegen weitere Personen nach dem Verwaltungsstrafgesetz ermittelt wird.
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